Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 46 (15.11.1901) Unterschiedliche Ausgabe zu Heft 46
- Date
- 1901-11-15
- Page
- Seite 729 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 46. Israelitische Wochenschrift. Seite 729. Mit den sachlichen Ausführungen des Herrn Referenten bin ich im Wesentlichen einverstanden, und das um so eher, als die Quelle, aus der er geschöpft hat, ganz in meiner Nähe geflossen. Seinen Schlußfolgerungen aber muß ich aus das Entschiedenste widersprechen, wobei ich zugeben will, daß er durch seine persönlichen freundschaftlichen Beziehungen zu dem Centralverein beeinflußt worden sein mag. Der Herr Referent hat unter diesem Einfluß sich von den Thatsachen weit entfernt und zuweilen sogar der inneren Logik Gewalt angethan, als er dem Centralverein und den Vertretern seiner Richtung in der Repräsentantenoersammlung alles Verdienst an dem beimaß, was in der Gemeinde gutes geschehen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Ist wirklich der Bau neuer Synagogen auf Rechnung des Centralvereins und seiner Vertreter zu setzen, so muß ihnen auch zur Last gelegt werden, daß diese Synagogen von einem Prunk sind, den der Herr Referent ärgerlich gesunden hat, und daß ihnen eine Liturgie gegeben worden ist, die den Freunden des Ueberlieserten im Judentum nicht gefällig sein kann. Wenn der Herr Referent die Heranziehung aller steuersähigen Mitglieder zur Steuerleistung als Werk des Centralvereins hinstellte, so vergaß der Herr Rechtsanwalt, daß die Gesetzgebung gewaltet hat. Wir haben die obligatorische Selbsteinschätzung bekommen und die gesetzliche Bestimmung, nach der den Kirchenbehörden die Steuerlisten auszuhändigen sind, damit diese die Kirchen-, für uns die Gemeinde-Steuer zuschläglich berechnen können. Das haben nicht die Liberalen gethan, aber auch nicht die Centralvereinler, sondern einzig die Gesetzgebung im Verein mit der Verwaltungspraxis hat es gethan. Was den obligatorischen Religionsunterricht betrifft, so ist diese Forderung von dem Centralveretn nicht ausgestellt, sondern gegen mich aus das Entschiedenste bekämpft worden, und als ich die Forderung durchgesetzt hatte, so daß sie vor sechs Jahren in das von mir verfaßte Programm ausgenommen worden war, da haben die Vertreter der Centralvereinsrichtung nach errungenem Wahlsieg schnöde versagt! Unter Führung des inzwischen verstorbenen Herrn Leichtentritt haben sie in der Repräsentantenversammlung die Forderung des obligatorischen Religionsunterrichts auf ein Jahr vertagt. Glücklicherweise haben sie, doch ganz sicher ohne ihr Verdienst, damit kein Unheil geschaffen, denn inzwischen hatte der Kultusminister Dr. Bosse auf mein unablässiges Andringen den obligatorischen jüdischen Religionsunterricht in den preußischen Volksschulen verfügt. Wäre es nach den Centralveretnsmännern gegangen, so hätten wir den obligatorischen Religionsunterricht noch nicht erlangt. Der Herr Referent hat erwähnt, daß im Fall eines Sieges der Liberalen bei den bevorstehenden Wahlen die letzten Vertreter der konservativen Richtung aus der Repräsentantenversammlung verschwinden würden. Auch das ist unzutreffend Zwar hatten Vorstand und Repräsentanz beschlossen, daß die Stellvertreter, die infolge Abgangs von ordentlichen Mitgliedern in die Repräsentanz eingerückt waren, von der statutenmäßig vorgeschriebenen Auslosung befreit sein sollten" wodurch nach Maßgabe des Ausfalls der vorigen Wahlen nur liberale Stellvertreter dem Kollegium zugewachsen wären. Doch dieser Beschluß ist als statutenwidrig von der Vorgesetzten Behörde umgestoßen, eine alle Stellvertreter umfassende Auslosung ist angeordnet worden, und infolge dessen werden drei konservative Stellvertreter im Januar 1902 in die Repräsentanz einrücken. Und wiederum sind es nicht die Vertreter der Centralvereinsrichtung gewesen, die dieses ihr Recht durchgefochten und zur Anerkennung gebracht haben, sondern von anderer Seite mußte das geschehen. Was oer Herr Referent gegen den sonntäglichen Predigtgottesdienst gesagt hat, ist so sehr meinen Anschauungen und früheren Darlegungen entnommen, daß es erübrigt, ein Wort hinzuzusügen, besonders, da es in dieser Versammlung Freunde der erwähnten Einrichtung kaum giebt. Eine Ergänzung aber halte ich für nötig. Wenn der Herr Referent gesagt hat, daß der liberale Ausfall der nächsten Wahlen die Einführung des sonntäglichen Predigtgottesdienstes entscheiden würde, so hat er zu erwähnen vergessen, daß es wiederum die Vertreter der Centralvereinsrichtung in der Repräsentanz gewesen sind, die diese Gefahr näher gebracht haben, indem sie, über zwei Drittel der Stimmen in dem Kollegium verfügend, einen der gegnerischen Richtung angehörigen Vorstand wählten. Der Herr Referent hat endlich die Stiftungen Deutsch und Bamberger erwähnt und deren Annahnre mit den härtesten Worten charakterisiert, die ich nicht wiederholen mag. Er hat aber verschwiegen, daß diese Annahme mit 13 gegen 4 Stimmen erfolgt ist, während 11 Erwählte des Centralvereins in der Repräsentanz saßen, so daß also jedenfalls sieben von ihnen ihre Pflicht nicht gethan, sondern die Handlung begangen haben, für die der Herr Referent so schweren Tadel zum Ausdruck gebracht hat. Der Herr Referent resümierte dahin, daß man zu den Männern, die als Vertreter der jüdischen Gemeinde solchem Ansinnen sich gefügt und solche Geschenke angenommen hätten, Zutrauen nicht ferner haben könne. Ich stimme darin durchaus mit ihm überein, und eben deshalb komme ich zu dem Schluß: die vom Centralverein Empfohlenen dürfen Sie nicht wählen! Herr Rechtsanwalt Levinson erwiderte zunächst, daß er aus Originalität keinen Anspruch erhebe und deshalb ohne weiteres zugebe, seine Ausführungen entlehnt zu haben. Die Darlegungen des Vorredners aber könnten ihn von seiner Auffassung nicht abbringen. Wenn er, Referent, vielleicht von seinen freundschaftlichen Gefühlen für den Centralverein beeinflußt sei, so scheine der Vorredner von Gefühlen der Feindschaft bestimmt zu werden. Was der Vorredner von Vorftandswahl und Stellungnahme zum obligatorischen Religionsunterricht vorgebracht, seien „olle Kamellen", die wer weiß wie viel Jahre zurückliegen. Ihm, dem Referenten, sei die Sache, um die es sich handle, viel zu hoch und heilig, als daß er sie hinter Personenfragen zurücktreten lassen möchte. Der heroische Verzicht des Herrn Levinson aus Originalität wäre ganz anerkennensmerth, wenn der geehrte Herr rechtzeitig die schicklichen Konsequenzen gezogen hätte. Niemand kann zur Originalität verpflichtet werden. Wer aber — es sei freiwillig oder gezwungen — aus Originalität verzichtet, der sollte nicht verabsäumen, seine Quelle anzugeben, weil er sonst den Verdacht erweckt, als ob er einen ungerechtfertigten Anschein habe Hervorrusen wollen. Im übrigen ist jener Verzicht von Herrn Levinson allzu bescheiden, denn es ist überaus originell, als Referent über die Bedeutung von Gemeinde-