Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 46 (15.11.1901)
- Date
- 1901-11-15
- Page
- Seite 728 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 728. Israelitische Wochenschrift. Nr. 46. den Oldenburger Tagesblättern veröffentlicht. Daß die Lehrergemeinschast sich des bedrängten Kollegen angenommen hat, ist selbstverständlich und entspricht der Pflicht. Daß es aus Grund der Darstellungen nur der einen Partei geschehen, kann mit dem kollegialen Eifer entschuldigt werden. Daß man die Verteidigung mit persönlichen und gröblichen Angriffen verbunden hat, läßt sich nicht rechtfertigen. Der Sachverhalt selbst ist trotz der Breite mancher Darlegungen nicht völlig klargestellt. Was sich aus den seitherigen Veröffentlichungen entnehmen läßt, ist das Nachstehende: Herr Herzberg, dessen eigenen Angaben wir folgen, ist im Alter von 24 Jahren als Religionslehrer nach Oldenburg gekommen. Am 1. Mai 1892 wurde sein Kontrakt mit zehnjähriger Dauer erneuert. Er hat mit Zustimmung des Vorstands sich verheiratet, da er aus mündlichen Zusagen des Vorstandes entnehmen zu dürfen glaubte, daß jene Kontrakterneuerung einer desinitiven Anstellung gleichkomme. Gegen Führung und Fähigkeit des Herrn Herzberg ist ein öffentlicher Vorwurf nicht erhoben; für seine Fähigkeit beruft er sich darauf, daß der Vorsitzende des Verbands der jüdischen Lehrervereine ihm kürzlich geschrieben, daß sein Referat über das diesjährige Verbandsthema zu den besten bis dahin eingegangenen gehöre. Am 2. Januar 1901 beantragte Herr Herzberg seine definitive Anstellung. Am 24. Februar lehnte der Vorstand dieses Gesuch ab. Am 15. August bot der Vorstand Herrn Herzberg fünfjährige Kontraktsverlängerung unter Erhöhung des Gehalts aus 1500 M. an. Herr H. sollte von der sonst vorgeschriebenen Examenspflicht entbunden werden, die seitherigen Funktionen behalten und außerdem als Wanderlehrer Dienst thun. Voraussetzung war dabei die Bestätigung durch das Landesrabbinat als die Vorgesetzte Schulbehörde. Am 28. August erhob Herr Herzberg Protest an den Landesgemeinderat gegen das Anerbieten, das „eine amtliche, moralische und gesellschaftliche Degradation" für ihn enthalte. Er erwähnte, daß ihm vor einigen Jahren eine Gehaltszulage von 300 M. bewilligt worden sei, was als Ausdruck der Zufriedenheit mit seinen Leistungen ausgefaßt werden müsse. Vorher, am 2. April, war ein von 53 Gemeindeangehörigen, Männern, Frauen, Mädchen, uterzeichnetes Gesuch um Belastung des Herrn Herzberg in seiner Stellung an den Vorstand abgegangen. Herr Landrabbiner Dr. Mannheimer bestätigte umgehend als Vorsitzender des Landesgemeinderats den Eingang des an diesen gerichteten Protestes mit dem Bemerken: er wolle die Eingabe nochmaliger Erörterung unterziehen lassen, obwohl der Landesgemeinderat die fraglichen Entschließungen des Oldenburger Vorstands bereits gebilligt habe. In einer vom 31. August datierten Erwiderung an den Landesgemeinderat bezweifelte Herr Herzberg die Richtigkeit der thatsächlichen Angaben des Herrn Landrabbiners über Dinge, die diesem amtlich bekannt sein mußten, was Herr Dr. Mannheimer unter Benennung der Sitzungen, in denen die Bestätigung erfolgt war (11. Februar 1900 und 10. Februar 1901), als Dreistigkeit mit vollem Fug zurückwies. Am 10. Oktober beriet der Landesgemeinderat die Eingabe. Aus dem Protokoll, dessen Wortlaut uns vorliegt, geht hervor: 1. daß Herr Landrabbiner Dr. Mannheimer zunächst dafür gesorgt hat, daß die Kosten der außerordentlichen Sitzung des Landesgemeinderats nicht, wie üblich, dem Petenten, sondern der Rabbinatskaffe auferlegt wurde; 2. daß Herr Dr. Mannheimer an der Oldenburger Vorstandssitzung, in der die Angelegenheit Herzberg verhandelt wurde, nicht teilgenommen und sich darauf beschränkt hat, die Beschlüsse des Oldenburger Vorstands zu registrieren, daß er sie aber nicht, wie er 10 Jahre zuvor zu Gunsten des Herrn Herzberg gethan, bekämpft hat; 3. daß Herr Dr. Mannheimer, ohne persönliches Eingreifen in die Debatte, den Landesgemeinderat dringend gebeten hat, frei von jeder Beeinflussung, nach Pflicht und Gewissen zu entscheiden: 4. daß der Landesgemeinderat mit Bedauern die lebenslängliche Anstellung des Herrn Herzberg als Religionslehrer in der Gemeinde Oldenburg für unvereinbar „mit § 10 der gesetzlichen Beschlüsse des Landesgemeinderats" erklärt und dem Synagogengemeinderat in Oldenburg in Rücksicht auf Herzbergs 17Vz-jährige Thätigkeit die Herbeiführung eines beiderseits befriedigenden Verhältnisses mit diesem empfohlen hat; 5. daß der Landesgemeinderat abgelehnt hat, dem Oldenburger Gemeindevorstand zu empfehlen, er möchte Herrn Herzberg „in Rücksicht auf seine 17'/z-jährige Thätigkeit und seine tadellose Führung auch fernerhin in seiner seitherigen Stellung belassen". Der Oldenburger Vorstand erklärte sich außer Stande, ein nach beiden Seiten befriedigendes Verhältnis herbeizuführen, nachdem Herr Herzberg die Vorschläge vom 15. August definitiv abgelehnt habe. Wir haben bereits erwähnt, daß die obigen Darlegungen sich ganz und gar aus Angaben des Herrn Herzberg selbst stützen. Jetzt erhalten wir von dem Oldenburger Gemeindevorstand eine Zuschrift, die wir in ihren wesentlichen Teilen wiedergeben: „Wir können unser Bedauern nicht unterdrücken, daß einige jüdischen Zeitungen ihre Spalten einem Artikel erschlossen haben, der eine unwahre, tendenziös gefärbte Darstellung des „Falles Herzberg" giebt. Vor Allem müssen wir betonen, daß die ganzen Angriffe auf Herrn Landrabbiner Dr. Mannheimer vollständig ungerechtfertigt sind. Diese Angriffe bestärken uns in der Vermutung, daß die vermeintlichen „Freunde" des Herrn Herzberg, die seit Jahren ihre Zugehörigkeit zur Gemeinde nur durch unaufhörliche Bekämpfung des Vorstands und Landrabbiners bekunden, diesen Fall benutzen, um ihre eigentliche Zielscheibe zu treffen. Herr Landrabbiner Dr. Mannheimer, der gleich dem Vorstand Grund hat, Herrn Herzberg fallen zu lassen, hatte diesen vor zehn Jahren, als der damalige Vorstand die Wiederanstellung ablehnte, gehalten und hat auch jetzt wieder versucht, einen für Herzberg günstigen Ausweg zu finden. Diesmal hat der Vorstand nicht nachgegeben, denn der Landrabbiner hat gesetzlich nur das Bestätigungsrecht, kein Anstellungsrecht. Der Vorstand sagte sich, daß ein Lehrer, der gegen seine Vorgesetzten Behörden — gegen Vorstand, Landrabbiner und Landes- Gemeinderat — intriguiert und sich als Werkzeug der Friedensstörer in der Gemeinde gebrauchen läßt, auf Schutz keinen Anspruch machen kann. Die ganze Gemeinde, mit Ausnahme einiger weniger Mitglieder, steht heute auf der Seite des Vorstandes. Ueber die von anderer Seite hervorgehobene angebliche Tüchtigkeit und über den Pflichteifer des Lehrers, sowie über seine Beschützer wollen wir lieber schweigen. Wir haben keine Verl _ ... >