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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-11-15 · 46 (15.11.1901) · p. Seite 726

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
46 (15.11.1901)
Date
1901-11-15
Page
Seite 726 (sequence 6)
Language
German
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f Seite 726. Israelitische Wochenschrift. Nr. 46. Aber auch die Form, in der das Reformjudentum von S. Holdheim*), seinem bedeutendsten literarischen Vertreter begründet worden ist, beruht auf einer ganzen Reihe von religionsgeschichtlichen Jrrtümern, von denen ich nur einige erwähnen will- Die Bezeichnung „Resormjudentum" oder „reformiertes Judentum" zeigt, daß seine Begründer etwas ähnliches in unserer Gemeinschaft angestrebt haben, wie das, was der Protestantismus im Gegensatz zum Katholizismus in der Christenheit bewirkt hat. Hierbei wurde aber übersehen, daß die Voraussetzungen im Judentum von denen des Protestantismus grundverschiedene waren. Dieser revidierte das kirchliche Bekenntnis aus Grund der Bibel und des Neuen Testaments. So wollte das Reformjudentum vor allem die jüdische religiöse Praxis auf Grund der Bibel revidieren, indem es seine Angriffe gegen die talmudische Schristauslegung richtete und ein Leben nach der talmudischen Gesetzgebung als antibiblisch bezeichnete. Es war aber der schnödeste Undank, der hier gegen unsere Gesetzeslehrer begangen worden ist. Denn diese haben durch ihre Auslegung der Schrift die biblische Gesetzgebung aus eine höhere Stufe gebracht und ein Leben nach ihr erst ermöglicht. Es ist den Reformern auch unbekanntgeblieben, daß die großen Bibelerklärer im Mittelalter von der talmudischen Schriftauslegung meinten, daß die „Worte unserer Weisen der Bekräftigung nicht bedürfen", daß ihre Einrichtungen ihre Verbindlichkeit behalten, wenn ihre Auslegungen dem ursprünglichen Sinn der Schrift nicht entsprechen. Sie haben nämlich empfunden, was wir heute offen sagen können, daß der Wert unserer Einrichtungen nicht davon abhängt, ob er im buchstäblichen Sinn der Schrift begründet ist oder nicht. Ueber die biblischen Gesetze, die dem Resormjudentum nicht entsprachen, setzte es sich mit der Begründung hinweg, daß sie eine nationale Bedeutung haben. Die biblische Wissenschaft der Gegenwart lehrt aber, daß das Judentum im Gegensatz zum alten Israel von Anfang an eine Glaubensgemeinschaft sei, die sich aus Grund der Thora konstituiert hat, von der Thora geschaffen und bis aus den heutigen Tag erhalten worden ist. Der Sabbat, das Speisegesetz und die Beschneidung sind im Judentum von Anfang d. h. von Esra an religiöse Einrichtungen und in keinem anderen Sinn national, als die Feste. War also eine solch grundsätzliche Loslösung der heiligen Schrift von der Tradition nicht gerechtfertigt, so ist die Bezeichnung „Resormjudentum" auch aus einem anderen Grund nicht zutreffend. Wie wir schon erwähnt haben, revidierten die Begründer der Reformation ihr Bekenntnis und das kirchliche Leben auf Grund der Heiligen Schrift und des Neuen Testaments, die jüdischen Philosophen des Mittelalters revidierten den Inhalt ihres religiösen Bewußtseins auf Grund *) Noch im Jahr 1871 schrieb Professor Ludwig Geiger, Geschichte der Juden in Berlin I S. 192, über Holdheim: „Ihm ging der historische Sinn ab, das zeigte sich im Leben und in den Wissenschaften." Den Bruch mit der Vergangenheit zeigt aber im Reformjudentum keine Thatsache in dem Maß, wie die Ersetzung der Sabbatfeier durch den Sonntagsgottesdienft. ihrer Vernunfterkenntnis. Darum dachte mancher von ihnen in religiösen Fragen freier als die Scholastiker und Reformatoren. Die ganze Sorge des Reformjudentums richtete sich daraus, das religiöse Leben zu erleichtern, bequem zu machen und aus die Formen des kirchlichen Lebens zu reduzieren. Mit einer neuen Idee hat das Reformjudentum das jüdische religiöse Bewußtsein nicht bereichert. Dagegen zeichnet es sich aus durch die Verkennung des ganzen Entwickelungsganges, den das Judentum durchgemacht hat, durch die Preisgebung wertvoller Errungenschaften der mittelalterlichen jüdischen Aufklärung, durch das Ausgeben wichtiger Ideen des Judentums. Der Gottesbegriff Holdheims*) ist nach der Lehre des Maimonides ein einziger Anthropomorphismus, er zählt die Eigenschaften Gottes mit einer Selbstverständlichkeit aus, als würden die jüdischen Philosophen von Saadja bis Jsak Abravanel nie existiert haben. Von der Auserwählung Israels sagt Holdheim: „Die Genossenschaft gesteht, aus einem solchen Gefühle eines Stammesbündniffes mit Gott sich herausgelebt zu haben." Er hat also noch kein Verständnis dafür gehabt, daß die Auserwählung Israels eine geschichtliche Thatsache, eine durch eine jede Generation zu verwirklichende Idee und der Ausdruck des geschichtlichen Berufs unserer Gemeinschaft sei. Wenn sich in Holdheims „Religionsprinzipien des reformierten Judentums" so wenig Verständnis für die religiösen Ideen des Judentums zeigt, so werden wir es natürlich finden, daß dies in Betreff unserer Institutionen in noch höherem Maß der Fall ist. Für ihn und das Reformjudentum erschöpft sich das religiöse Leben im Kultus, der im Gotteshaus stattsindet. Die Feste werden auf das biblische Maß reduziert, und in konsequenter Weise wird das Wochensest als Offenbarungssest betrachtet. Die Unmöglichkeit, auf die Bibel zurückzugehen, zeigt sich schon in der Bedeutung der Feste. Das Wochensest ist nämlich durch unsere Gesetzeslehrer zum Offenbarungsfest geworden, sie lehrten uns das Neujahrsfest als das erhabene Fest des Gerichts, der sittlichen Verantwortung vor Gott zu betrachten, das Simchath-Thorafest ist sogar in nachtalmudischer Zeit entstanden. Wenn wir unser religiöses Bewußtsein auf den Standpunkt des Zeitalters der Prophetie zurückschrauben, haben wir also kein Fest der Offenbarung, das Neujahrsfest ist nicht das Fest des Gottesreiches, und wir haben auch kein Fest der Gesetzessreude. Das ist aber eine Verstümmelung des jüdischen religiösen Bewußtseins. Die anderen Institutionen sind beseitigt. Das Leben unserer Gemeinschaft kann aber nicht aus der Spekulation über einige ethische Grundsätze hergeleitet und aus sie gegründet *) Die Religionsprinzipien des reformierten Judentums 1876 S. 16. Wenn auch die gegenwärtigen Vertreter des Neformjudentums nicht in allen Punkten den Ansichten Holdheims huldigen, so beruhen doch die Einrichtungen der Gemeinde auch heute aus jenen Prinzipien.

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