Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 32 (9.8.1901)
- Date
- 1901-08-09
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Zeitschrift für die Gksamtintereffen des Judentums. Webst öem WeiSCalt: Züöilcbes LitteratnrStatt. </♦ verantw. Redakt.: N. A. Rlausner, Berlin W., Tauenzieustr. 19 a. Telephon: Amt IX, Ar. 5567. Verlag: Siegfried Cronbach Berlin W., Steinmetzstr. 78. Telephon: Amt Vl, Ar. 796.. Post-Aeitungsliste Ar. 370H. Bezugspreis vierteljährlich: Deutschland u. Oesterreich-Ungarn 3,v0MK. alle anderen Länder 8.50 Mk. Nr. 32. Berlin. 9. August J90V Jahrgang X. Erscheint an jedem Freitag, das jüdische Litteraturblatt monatlich einmal. Zu beziehen durch die Post, den Buchhandel oder unsere Expedition. Anzeige« für die einspaltige Petitzeile oder deren Raum 80 Pf. Bei Wiederholungen Preisermäßigung. Alle Annoncen-Expeditionen sowie unsere Expedition nehmen Anzeigen entgegen. Für die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitte ich an die Adresse: Berlin^., Tauenzienstr. 19 a. M. A. Klausner. Inhalt. Artikel: Die Politik. (Verbrecher- und Narrenliste. — Die russischen Grenzplackereien. — Antisemitische Gaunerei. — Statistisches. — Russische Senatsentscheidung.) — Staatsminister D. Dr. Bosse. — Verstand und Gefühl in der jüdischen Religion. Von Rabbiner Dr. B. Seligkowitz-Cöthen. — Ein achtzigjähriger Dichterphilosoph. Von Dr. Adolf Kohut. — Literarisches: Die Inschriften des alten Friedhofs der jüdischen Gemeinde zu Frankfurt a. M. Von Rabbiner Dr. Horovitz. — Wochenchronik: Wochenkalender. — Berlin: Verein jüdischer Studenten. — Kolb erg: Stiftungsfest. — Köln a. Rh.: Vom rheinischen Rabbinerverband. — Brüssel: Frau Montefiore Lovi. — Paris: Alexander Zeitlin. — London: Armen-Einwanderung. — Newyork: Bereinigte jüdische Wohlfahrtsanstalten. — Philadelphia: Wohlthätige Stiftung. — Personalnachrichten und kleine Mitteilungen. — Vakanzen. — Feuilleton: Kalme Leeb. Von Moritz Steinhardt- Berlin. — Brief- und Fragekasten. — Inserate. Dir Politik. (Verbrecher- und Narrenliste.) Die „Staatsbürgerzeitung" hat eine Anzahl der ihr zur Verfügung gestellten Gutachten über die „Mordslüge" veröffentlicht. Die meisten sind von trauriger Blödsinnigkeit, andere sind verbrecherisch, bei einzelnen weiß man nicht, ob der Urheber die Adressatin zum Narren macht oder selbst von anstaltspfltchtiger Narrheit ist. Von dieser heiteren Sorte sei ein Beispiel, angeblich von einem Bremischen „Juristen" Leopold H. Müller herrührend, hier wiedergegeben: 1) Ritualmord ist Mord zu religiösen Zwecken, also Menschenopfer. Bei Wilden ist er sehr weit verbreitet und stets mit Menschenfraß verbunden. Der Kannibalismus gilt zur Rasseerhaltung nötig, indem er frische Blutzufuhr bewirkt. Mit dem Blut des (edlen) Feinds gehen angeblich dessen gute Eigenschaften auf ihn über. Thatsächlich sind die Kannibalen stets die Tüchtigeren unter den Wilden. Die andern sterben aus. Da „Rae" dem Wilden etwas heiliges ist. bekommt der Schlachtakt stets religiösen Charakter. 2) Nur die Kultur enthebt den Menschen dieses schrecklichen Bedürfnisses. Kultur beruht auf dem Konnubium zweier nicht zu nahe verwandten Rassen, das in völkischem Umfang geübt wird. Rassen, die zu solchem Konnubium nicht Neigung oder Gelegenheit haben (sog.^„reme" Rassig sich nicht, sondern entarten. Von diesem Satz bildet scheinbar eine Ausnahme die seit unvordenklicher Zeit als Schmarotzer unter uns wohnende Hebräer- Rasse. Sie ist vollständig ohne geistige Produktionskraft, d. h. kulturunfähig, und sie weist jedes Konnubium als Sünde zurück. Trotzdem erhält sie sich intakt; der Volksglaube nennt sie „ewig". Es ist aber doch anzunehmen, daß die physiologischen Gesetze, die für alle Menschen gelten, auch auf sie Anwendung finden. — Dann aber muß sie arcana besitzen, die jenes Manko ausgleichen, die durch Anwendung von außen her die Rasse ebenso immun machen, als es die Kultur bei andern vermag. Diese aroana werden nur wenigen aus ihnen bekannt sein, sonst — kennten wir sie auch. Dieselben müssen in irgend einer Weise bedenklicher Natur sein, sonst hätte man kein Interesse an der Geheimhaltung und könnte ein ertragreiches Patent mit ihnen erwerben. Endlich muß die Anwendung dieser aroana seitens autoritativer Seite geschehen, sonst würde sie nicht allgemein genug praktiziert werden können. 3) Die Kulturvölker werden von der Zeit ab, wo sie dem Hebräer Gastrecht gewähren, von geheimnisvollen Mordthaten beunruhigt, die sich durch frappante Gleichförmigkeit des Thatbestandes kennzeichnen: Sie betreffen stets jugendliche Personen arischer Menschen-Rasse. Angeklagt ist event. stets ein Hebräer. Abwesenheit jedes persönlichen Interesses, ausnahmsloses Vorhandensein eines Mordkomplots, völlige Gleichheit in Ausführung und — das stete Verschwinden des Bluts lassen auf einen verbrecherischen Gebrauch schließen, der von irgend einer höheren Seite angeordnet wird. Würde diese Anstiftung nachgewiesen, so könnte sie bei der straffen Zentralisation der Rasse nur von der obersten Leitung (Kahal) ausgehen und müßte dann religiösen Charakter haben.