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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-05-31 · 22 (31.5.1901) · p. Seite 340

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
22 (31.5.1901)
Date
1901-05-31
Page
Seite 340 (sequence 4)
Language
German
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Seite 340. Israelitische Wochenschrift. Nr. 22. ist. Wäre ein katholischer oder ein protestantischer Taschenj dieb abgefaßt worden — dergleichen soll es hier und da geben — so wäre nach der Logik derselben Antisemttenblätter verständlich und verzeihlich gewesen, wenn ein russischer Generalgouverneur Gewalt und Rechtsbruch beging gegenüber der katholischen oder protestantischen Grenzbevölkerung. * * * (Die Fälscher an der Arbeit.) Im Nachstehenden bringen wir hintereinander zwei Berichte, die den gleichen Gegenstand betreffen: Betrügereien. Auf den Weichselbahnen in Polen sind Betrügereien begangen worden, durch die der Fiskus um mehrere Millionen Rubel geschädigt worden sein soll. Es handelt sich um falsche Gewichtsdeklarationen seitens der Frachtabsender. Die Empfänger ließen das Manko zwischen den Angaben der Frachtbriefe und dem wirklichen Gewicht der Güter feststellen und erhielten von der Eisenbahnverwaltung Schadenersatz. Der Hauptmacher dieser Betrügereien soll ein Warschauer Advokat sein. Die Untersuchung in der Angelegenheit deckt mit jedem Tag neue Fakta auf, die zeigen, daß die Frachtabsender mit außerordentlicher Dreistigkeit und Sicherheit operieren und, wie der „Kurjer Warszawski" meldet, bei ihren Operationen thatsächlich gegen 3 500 000 Rubel verdient haben. Es vergeht fast kein Tag, an dem nicht die Agenten der Detektivpolizei einige Schuldige ermitteln. Dieser Tage wurden in einer Konditorei an der Lesznowstraße, die, wie sich erweist, die Rolle einer Börse spielte, auf der der Handel mit Frachtbriefen getrieben wurde, vierzig Personen verhaftet, die mehr oder weniger bei den Manipulationen beteiligt waren. Die Juden in Rußland. Da ging erst dieser Tage die sensationelle Nachricht von den großartig angelegten Betrügereien auf den Weichselbahnen durch alle in- und ausländischen Tagesblätter. Nachdem das wohlorganisierte Gaunerkonsortium ca. 3y2 Millionen ins Trockene gebracht hatte, wurden 43 Personen (darunter 32 Juden) in einem bekannten Warschauer Cafe, wo es täglich nach Judenart eine Art Börse abhielt, verhaftet und den Betrügereien vorläufig ein Ende gemacht. Die Operationen der Gauner bestanden darin, daß sie durch raffinierte Manipulationen unter Bestechung einiger junger Beamten, denen sie durch Mammon und glänzende Versprechungen die Augen blendeten, bei Absendung von Bahnfrachten falsche Gewichtsangaben zu deklarieren verstanden, so daß der das Manko feststellende Empfänger (ein Komplize) die entsprechende Entschädigung einstrich. Ein jüdischer Rechtsanwalt mit einer großen Klientel stand an der Spitze des Unternehmens! Gleiche Betrügereien sind bereits auf verschiedenen West- und Südwestbahnen entdeckt worden und in allen Fällen sind als die Schwindler Juden entlarvt worden. Bewunderungswürdig ist bei allen derartigen spezifisch jüdischen Schwindelaktionen die Solidarität der Hebräer, die zugleich mit eine Erklärung für ihre Erfolge bietet. Der eine Bericht meldet, wie man sieht, Thatsachen, der andere erwähnt dieselben Thatsachen unter verleumderischer Ausschmückung, für antisemitische Zwecke lügnerisch verarbeitet. Hier werden von 43 verhafteten Personen kurzerhand 32 zu Juden gemacht, der Warschauer Advokat wird zu einem „jüdischen Rechtsanwalt", und zum Schluß findet sich der Hinweis auf analoge Schwindeleien, bei denen nur Juden aktiv gewesen. Wie die eine Meldung zur anderen zurechtgeftutzt worden ist, das wird durch die Zusammenstellung offenbar. Die gewerbsmäßigen Verleumder-, d. i. die Antisemitenblätter ' j setzen natürlich ihren Lesern in der Regel nur das für deren Geschmack adjustierte Gericht vor. Die „Staatsbürgerzeitung" aber scheint in ihren gegenwärtigen Nöten zu der hierfür erforderlichen Aufmerksamkeit nicht mehr fähig; sie hat die obigen beiden Meldungen in einer und derselben Nummer auf einem und demselben Blatt ihren Lesern vorgesetzt! Wie nannte doch Friedrich II. die Panduren, mit denen er sich herumschlagen mußte? * * * (Russische Grenzplackereien.) Der Uebergang über die russische Grenze ist den jüdischen Inhabern von Halbpässen vorläufig bis zum 12. Juni über zwei Grenzstationen gestattet. Es ist zu wünschen, daß bis dahin eine befriedigende Regelung der Angelegenheit erreicht wird. Die Rechtsbasis des russischen Vorgehens ist folgende: Das Schlußprotokoll der deutsch-russischen Konferenz zu Berlin vom 9. Februar 1897 enthält über „Paßsörmlichkeiten und Grenzbeziehungen" nachstehende Bestimmungen: „1. Rufiland bewilligt für die Legitimationskarten, die den Inhaber zum mehrmaligen Ueberschreiten der Grenze berechtigen, eine Giltigkeitsdauer von 28 Tagen. Diese Legitimationskarten sollen in zwei Sprachen, russisch und deutsch, abgefaßt und beiderseits nur den eigenen Staatsangehörigen und denjenigen Angehörigen des anderen Landes erteilt werden, die in dem Lande wohnen, wo die Karten ausgestellt werden." Nach dem Wortlaut der Abmachung ist Rußland zweifellos verpflichtet, die deutschen Angehörigen aus Grund von in Deutschland zweisprachig ausgestellten Grenzkarten mit einer Giftige keitsdauer von 28 Tagen einzulassen. Hiervon gegenüber jüdischen deutschen Händlern eine Ausnahme zu machen, liegt keinerlei Rechtsgrund vor. Eine Bestimmung, die. für Juden ein Ausnahmerecht schafft, findet sich nur im § 22 des Schlußprotokolls zum russischen Handelsvertrag; sie bezieht sich indessen lediglich auf russische jüdische Auswanderer; eine andere Bestimmung enthält das Vertragsrecht nicht. — In einer Konferenz mit dem Regierungspräsidenten von Oppeln machte Stadtrat Wiener aus Kattowitz den Präsidenten daraus aufmerksam, daß die entstandenen Schwierigkeiten nicht auf direkte Ursachen im preußisch-russischen Grenzoerkehr zurückzusühren seien. Es sind vielmehr an der österreichisch-russischen Grenze verschiedene Mißftände zu Tage getreten; um diese zu beheben, habe man russischerseits generelle Maßnahmen ergriffen, unter denen nun auch der Grenzverkehr nach und von Preußen zu leiden habe. Der Regierungspräsident äußerte nach der „Kattowitzer Zeitung", er glaube bestimmt, daß binnen kurzer Zeit die Angelegenheit in gewünschter Weise geregelt sein wird. * * * (Begnadigung.) Kaiser Franz Josef hat den unschuldig wegen Mordes zum Tode verurteilten Hülsner in Polna begnadigt. Das oberste Gericht in Wien hat daraus die Todesstrafe in lebenslängliche Gefängnisstrafe umgewandelt. — So bleibt die Hoffnung, daß die antisemitischen Urheber der Mordthaten von Polna noch ermittelt werden. * * (Unanständige Gesellschaft.) Wie Antisemitenblätter be- ' richten, hat der Kreisturntag des 15. Kreises der deutschen Turner-

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