Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 13 (29.3.1901)
- Date
- 1901-03-29
- Page
- Seite 196 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 196. Israelitische Wochenschrift. Nr. 13 Zutrauen zu dem Hause der Abgeordneten und zu allen Parteien in demselben, daß sie nach ihren Kräften dahin wirken werden, daß die Achtung vor den Autoritäten wieder so gewonnen würde, wie es nötig wäre." Die Achtung vor den Autoritäten hat im Volk in der That abgenommen, und die Mitschuld hieran ist allgemein. Der Antisemitismus, den man hat gewähren lassen, ist nur der Ausdruck der allgemeinen anarchistischen Stimmung und Richtung. Wer den Antisemitismus auch nur duldend begünstigt hat, der hat den Anarchismus gefördert. Und wer hätte das nicht gethan! * * * (Der jüdische Religionsunterricht.) In der Volksschule einer bei Hanau belegenen Ortschaft, die von einer größeren Zahl jüdischer Schüler besucht wird, wurde in früheren Jahren für diese durch einen jüdischen Kultusbeamten Religionsunterricht erteilt. Der Beamte verzog im vorigen Jahr von Hanau, und es gelang dem Schulvorstand nicht, einen Ersatz zu finden, infolge wovon den jüdischen Schülern Religionsunterricht nicht mehr erteilt wurde. Der Kreisschulinspektor forderte die Eltern der jüdischen Schulkinder auf, diese zum Religionsunterricht einer benachbarten Schule zu schicken. Hierzu hielten sich die ausgeforderten Väter nicht für verpflichtet, und ihre Kinder erhielten überhaupt keinen Religionsunterricht. In dieser Weigerung erblickte die Schulbehörde eine strafbare Schulversäumnis, und die beteiligten Väter wurden deshalb unter Anklage gestellt. Das Schöffengericht zu Hanau gelangte zu einer Verurteilung der Angeklagten, wogegen sie von der Strafkammer des Landgerichts zu Hanau sreigesprochen wurden. Das Berufungsurteil focht die Staatsanwaltschaft mittelst der Revision an; doch erkannte der höchste preußische Strafgerichtshos, dem Antrag des Oberstaatsanwalts entsprechend, aus Zurückweisung der Revision und führte aus, daß die Strafbestimmung sich nur aus Durchführung der allgemeinen Schulpflicht erstrecke. Hier handele es sich aber nur um den im Interesse einer Religionsgesellschast liegenden Unterricht, der von der Oberpräsidialverordnung nicht betroffen werde. Das Kammergericht ist im Irrtum, wenn es annimmt, daß die Erteilung des Religionsunterrichts nur im Interesse der betreffenden Religionsgesellschast liegt; vielmehr waltet dabei ein öffentliches und staatliches Interesse vor. Der Vorfall beweist aufs Neue, daß die Rechtslage der jüdischen Schnlangelegenheiten selbst den Behörden nicht bekannt ist, die zur Beaufsichtigung berufen sind, und daß eine Neuordnung auf der Grundlage einer Gesamtorganisation dringend notwendig ist. * * * t. (Die jüdische Kolonisation in Palästina.) Die augenblickliche Lage der Rothschildschen Kolonien in Palästina hat bei manchem Freund der jüdischen Kolonisation in Palästina Zweifel hervorgerufen, ob nicht die achtzehnjährige Arbeit einen Mißerfolg gehabt habe. Aus diese Frage giebt eine soeben zum zehnjährigen Jubiläum der Odessaer Komites erschienene aus der Feder Manasse Meierowitsch's aus Rischon-Le-Zion herrührende Schrift Antwort. Nach Mitteilung dieses Kenners der palästinensischen Verhältnisse sind gegenwärtig 28.461 Hektar palästinensischen Bodens in jüdischem Besitz. Dieses ansehnliche Besitztum ist in 34 Parzellen geteilt, von denen nur vier kleinere — Mikweh-Israel (Allianz-Schule bei Jaffa), die Monte - fioresche Bujare, die Bujare der Meseritzer und die Bujare Chatin — bereits vor Beginn der gegenwärtigen Kolonisations- Aera in jüdischen Besitz gelangt waren. Der Rest wurde erst in den letzten 18 Jahren von Juden erworben. Von diesen ca. 28 550 Hektar Landes sind ca. 23°/o oder 6660 Hektar nicht beackert, nämlich 280 Hektar durch Baulichkeiten, Höfe und kleine Gemüsegärten, und 210 Hektar durch Wege und Straßen in Anspruch genommen, 530 Hektar sind Sumpfland, das erst trocken gelegt werden muß, 3880 Hektar sind steiniger Boden und Weideland und weitere 1760 Hektar liegen noch brach. Ueber die Verwendung von 5390 Hektar giebt der Verfasser keine nähere Auskunft. Der größte Teil dieses Landes wird wohl jenseits des Jordans liegen, wo die türkische Regierung einstweilen jeden Kolonisationsversuch hindert. Die bereits unter Kultur genommenen Ländereien im Umsang von 16 500 Hektar werden von den Juden in geradezu musterhafter Weise gepflegt. Die Hauptprodukte der jüdischen Kolonisten sind nicht Wein und Früchte, sondern Getreide, dessen Anbau jedem größern Kolonisations- Unternehmen als Basis dienen muß. Nicht weniger als 12.643 Hektar d. i. 76%) alles unter Kultur genommenen Landes werden mit Getreide bebaut, während für Baumkulturen und Plantagen im Ganzen nur 3855 Hektar reserviert werden. Unter diesen nimmt der Weinbau mit 2530 Hektar die erste Stelle ein, ihm folgt in weiter Entfernung die Anpflanzung von Oliven mit 404, die von Mandelbäumen mit 239 und die von Apfelsinen (in 4 Bujaren) mit 207 Hektar, 303 Hektar sind mit Maulbeerbäumen bepflanzt, ein Beweis dafür, daß die jüdischen Kolonisten in Palästina bedeutende Seidcnzucht betreiben. Auch wohlriechende Essenzen werden von ihnen hergestellt, wie die 67 Hektar, die unter Rosenbau genommen sind, beweisen. Zur Sanierung des fieberschwangern Klimas wurden von den Juden massenhaft Eukalyptusbäume, darunter allein in Chedereh 200,000 Stück, angepflanzt. Die Eukalyptusbäume werden auch als Nutzholz gepflegt, wie ein 48 Hektar umfassender Eukalyptushain beweist. Endlich erwähnt die Schrift des Herrn Meierowitsch einiger ansehnlichen Gemüsegärten mit künstlicher Bewässerung im Umfang von 57 Hektar. Zur Bearbeitung ihrer Felder besitzen die Kolonisten 754 Pflüge, 425 Wagen, 1112 Pferde und Maultiere, sowie 456 Ochsen. Ferner 1335 Milchkühe, und 2142 Schafe und Ziegen, die alle in 512 Ställen untergebracht werden. An sonstigen Baulichkeiten wurden 695 Gebäude ausgesührt, darunter 2 umfangreiche Weinkellereien, eine Böttcherei, 5 Mühlen, eine Glasfabrik, eine Seidenspinnerei und ein Laboratorium. Als der bedeutendste Erfolg der jüdischen Kolonisation in Palästina wird die Thatsache angesehen werden müssen, daß 5592 Juden, die bis dahin in Städten gelebt und allerhand Kleinhandel getrieben haben, zu echten und rechten Bauern gemacht worden sind, wodurch der Beweis erbracht ist, daß der Jude überall, wo sich nur eine günstige Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie in Handel