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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1901-01-01 · No. 2. (1901) · p. Seite 16

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
24-25 (1900-1901)
Issue
No. 2. (1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 16 (sequence 8)
Language
German
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16 Versuchen auf, die von den jüdischen Religionsphilosopheil zur Beantwortung dieser Frage gemacht worden sind, von welchen jedoch die ersten beiden Ansichten : Moses habe die Unsterblichkeit sowie die geistige Vergeltung nicht gelehrt, weil die psychische Auffassung derselben als zu sublim für ein an abstraktes Denken nicht gewöhntes Volk unbegreifbar gewesen wäre, uns am allerwenigsten hefriedigen. Hat nicht Moses damals dem Volke die Lehre von einem unsichtbaren, nicht sinnlich vorstellbaren, dem abstrakten Denken angehörigen Gott gegeben? Den gebildeten Römern war dies noch unfassbar; denn Tacitus erklärt die Juden gerade deshalb für abergläubisch, weil sie einen unsichtbaren Gott anbeten, etwas, was sie nicht sehen, für Gott halten. Zum Schluss führt noch Verfasser eine Fülle von Stellen aus den Psalmen auf, in welchen am Ausdrückliebsten der Unsterblichkeitsglaube erwähnt wird. Wenn *'s auch zu verstehen ist, wie Verfasser mit Recht meint, dass in den mosaischen Büchern, so wie in den Büchern der Propheten die Unsterblichkeitslehre in dem Hintergründe steht, so ist in den Psalmen, wo das Individuum uns entgegentritt, mit seinen Freuden und Leiden eher zu erwarten, dass das Glauben und Hoffen auf ein Jenseits ausdrücklich erwähnt wird. Das vorstehende Referat, welches den Gang der Arbeit übersichtlich zur Anschauung zu bringen bemüht war, musste natürlich innerhalb seines engen Rahmens die grösseren Fxcurse der Arbeit unberührt lassen. Jeder wissenschaftliche Leser wird aus der vorliegenden Arbeit manche Anregung auf dem exegetischen Gebiete schöpfen. Und wenn wir den Verfasser nicht das omne tulit punctum zurufen können, und manches gerügt, manches zu Rügende ungerügt gelassen haben, so bleibt das wirkliche Verdienst des Verfassers dadurch ungeschmälert. Br. Matidi. Sifncm, Rabbiner in Kostel. Der Bann. Ein Beitrag■ zum mosaiscli-rabbinischen Recht, dargestellt nach der Bibel und der rabbinisclien Litteratur. Brünn 1S(J8. Epstein Comp. Wer jemals das Gutzkow’sche Drama Uriel Acosta gelesen, oder dessen Aufführung auf der Bühne gesehen hat, wird bei der Furcht und Mitleid im höchsten Masse erregenden Ceremonie der öffentlichen Bannverhängung, welche die Judenschaft in Amsterdam durch das jüdische Kirchengericht über Uriel Acosta (1646) in der Synagoge ausgesprochen hatte, bis in die tiefsten Tiefen der Seele hinein ergriffen worden sein. Uns aber drängt sich die Frage auf, war die Schändung der Menschenehre des in den Tod getriebenen Märtyrers der Gewissensfreiheit vom religiösen Gesichtspunkte aus statthaft? War ein solches Verfahren jüdisch? Unter ,,jüdisch“ verstehen wir den Begriff der Hingabe an das Wohl des Mitmenschen aus Liebe zu dem Gotte der Gnade und Barmherzigkeit. Nun, auf die beregten zwei Fragen giebt vorliegende Studie, freilich ohne diese Tendenz auch nur zu streifen, in objektiv-wissenschaftlichem Sinne eine verneinende Antwort. Wir vermöchten freilich für die Institution der Ausschliessung aus der religiösen Gemeinschaft, zumal über das Grab hinaus, uns in keinem Falle im Geiste der humanistischen Lehre und des prophetischen Ideals und der lichtvollen Weisen zu erwärmen, welche den die GeschichteElisabenAbuja- Acher-svorführendenTraktatChagiga (27a) mit der Sentenz abschliessen: Auch die Abtrüunigen in Israel trifft die Flamme der Verdammnis nicht; denn auch diese haben einen religiös-sittlichen Kern. Dennoch ist die gesetzliche Lage der Bannsprechung, welche in Verwarnung und Ausschliessung ihre milderen Normen und Formen hat, viel humaner aufzufassen, als dies in Dichtung und Geschichte geschildert wrird. Die Quelle der in Bezug auf den Bann zur Anwendung gebrachten Vorschriften ist in Josef Karo’s Codex Schulchan Aruch(J0rel1 Deah Abschnitt 334)e11thalte11. Diese Bestimmungen sind erst im Mittelalter aus biblisch-talmudischen Quellen entwickelt worden und im lö. Jahrhundert zur gesetzliehen Ausgestaltung und Textirung gelangt. Biblischen Ursprunges ist nur der Begriff der Heiligkeit und des Verbotenen, welcher mit dem Worte Cherem verbunden ist. Der Begriff hatte sich aber im talmudisch- rabbinisclien Schriftthume zur Kirchenzucht erweitert, um die statutarische Religionsgemeinde und Religionsgemeinschaft von den die Grundlage beider unterwühlenden religionswidrigen Handlungen Einzelner zu befreien. Die Bestimmungen der Kirchenzucht erscheinen dadurch nicht nur motivirt, sondern auch in einigermassen milderem Lichte. Zunächst erging die dreimalige öffentliehe Aufforderung zur Umkehr an den Abtrünnigen, dessen Verurtlieilung erst dann erfolgte, wenn die Ermahnung fruchtlos geblieben war. Ferner erstreckte sich der Bann in der Regel nur auf 30 Tage. Auch konnte der Bann nach der Geltungsfrist vom zuständigen kirchlichen Gerichte des Dreicollegiums aufgehoben werden, und war auf Grund des den Bann begründenden Urtheils die Beschäftigung mit der Gotteslehre, das Zusammenleben mit der Ehefrau uud Familie dem Verurtheilten nicht untersagt. Endlich traf nur in den allerseltensten Fällen einen anerkannten Schriftgelehrten der Bannspruch, und durfte der Bann nur aus religiösem Grunde, niemals aber aus persönliehe m Interesse der geistlichen Richter oder Anhänger derselben erfolgen. Vom Posaunenschall, mit welchem die Verhängung des Bannes verbunden gewesen sein sollte, wie von anderen jeden Menschenfreund empörenden schweren Verletzungen der Ehre ist im Gesetze keine Spur zu finden. Die Geschichte und die Wissenschaft haben daher mit Recht das Gericht über Uriel Acosta gerichtet. Wurde doch sogar bei Hinrichtungen von todeswürdigen Verbrechern die Menschenwürde gewahrt.*) Das vorliegende Schriftehen aber ist, weil es über den Bann belehrt, recht empfehlenswert!!. Nur ist auf die Quelle Baba kama 117a und Gitin 10b geprüft zu S. 39 zu bemerken, dass der Bann nur dann erfolgte, wenn die Gewalt gegen das gesetzliche Recht angerufen ward. Gleicherweise belehrt die Quelle Baba mezia 59b, dass nur wenn gegen das Votum der gesetzgeberischen Mehrheit von einem einzelnen Schriftgelehrten ein religiöses Gesetz erlassen ward, dies die Strafe der Ausschliessung zur Folge hatte. Ich schliesse mit der Mahnung des Dichters von Uriel Acosta: ,,Schonung, Liebe und Duldung!“ _ Dr. S. Nascher.**) *) Synhedrin 52b (Levit. 19,18). **) Es sei hier noch angemerkt, dass die Arbeit des Hrn. Dr. Mandl zuerst in unserem ״Litteraturblatt“ (Jahrg. 1894 No. 11—30) erschienen ist._(Red.) Inhalt der No. 2. Wissenschaftliche Aufsätze: Arbeit und Gewerbe im jüdischen Alterthum. Von Dr. S. Nascher. — Etwas über Friedrich Nietzsche: 1. Nietzsche’s Weltanschauung und die biblische. 2. Nietzsche, ein Opfer des Antisemitismus. — Kritik ymd Tradition. X. Von Kirchenrath Dr. Krön er. Litteraturbericht. Recensionen: Dr. J. Wolilgemuth, die U11- Sterblichkeit in der Bibel. Von Dr. Seligkowitz. — Dr. S. Mandl, Der Bann nach Bibel und Talmud. Von Dr. S. Nascher. Bücherschau und Literarische Anzeigen mussten _Raummangels wegen Zurückbleiben._ Verantwortlicher Redacteur: Rabbiner Dr. M. Kahmer, Magdeburg, Druck von Leistner & Drewfs, Magdeburg.

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