Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 24 (1912)
- Issue
- 8/9 (August/September 1912)
- Date
- 1912-08-01
- Page
- Seite 20 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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20 Dieser hatte unter der Ueberschrift „Eine sonderbare Religion“ einen Aufsatz veröffentlicht und darin auf Grund einer Reihe von Bestimmungen des Talmud und des Schulchan Aruch, die noch in Geltung sein sollten, heftige Angriffe gegen die Juden und ihre Religion gerichtet. Das Leipziger Gericht hatte einen längeren Satz der Fritsch - sehen Ausführungen als über das Maß der berechtigten Kritik weit hinausgehend erachtet und Herrn Fritsch zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt. —■ An diese Gerichtsverhandlung knüpfte die „Staatsbürgerzeitung“ in ihrer Nummer vom 23. Mai längere Betrachtungen und gab darin ihrer Gegnerschaft gegen das Judentum in kräftigen Worten Ausdruck, wobei sie hervorhob, daß es sich nur um ein formales Urteil handle, da die auf den Talmud und den Schulchan Aruch bezüglichen Behauptungen Fritschs vom Gericht auf ihre Wahrheit hin gar nicht geprüft worden seien. Es wurde dann ein Teil der mündlichen Urteilsbegründung wiedergegeben und darin auch der Satz wörtlich mitgeteilt, der zur Verurteilung des Angeklagten geführt hatte. Dies gab Veranlassung, nun auch gegen Hertwig die Anklage zu erheben. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten zu einer Woche Gefängnis. Die jüdische Religionsgemeinschaft sei eine mit Korporationsrechten ausgestattete, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft, über die man sich beschimpfender Aeußerungen zu enthalten habe. Der inkriminierte Artikel enthalte eine ganze Reihe grob beschimpfender Aeußerungen. Von gutem Glauben des Angeklagten könne keine Rede sein. Strafschärfend müsse in Betracht gezogen werden, daß, obwohl ihm bekannt war, daß ein deutsches Gericht wegen solcher beschimpfender Aeußerungen verurteilt hatte, er keine Bedenken trug, diese noch weiter zu verbreiten. München. (Jüdische Offiziere in Bayern.) Bei der Beratung des Militäretats gab in der Abgeordnetenkammer der Kriegsminister Freiherr v. Kreß die Erklärung ab, daß in der bayerischen Armee der mosaische Glaube kein prinzipielles Hindernis sei, das die Offizierskarriere verschließe. Nur die allgemein verlangten Vorbedingungen müßten erfüllt sein. Auf die Wahl von Reserveoffizieren habe er allerdings keinen Einfluß, sie liege in den Händen der Standesgenossen. Daß der israelitische Glaube kei.i Ausschließungsgrund sei, beweise wohl die Tatsache, daß die bayrische Armee 88 Offiziere und 193 Sanitätsoffiziere jüdischen Glaubens zähle. Odessa. (Massenausweisungen von Juden.) Wir stehen zurzeit, in einer Aera großzügiger Ausweisungen, die alles in den Schatten stellt, was seit den igroßen Moskauer Ausweisungen von' 1891 ein bis zum Delirium gesteigerter Judenhaß auf diesem Gebiete geleistet hat. Neben den Ausweisungen aus dem Kreise Telschi, aus den Gouvernements Grodno und Jekaterinoslaw haben uns diese Tage eine neue Ueberraschung gebracht, die auch in der Aera der jüngsten großrussischen „nationalen“ Politik ihresgleichen sucht. Die patriotische Siegespalme errang sich diesmal der Chersoner Gouverneur.