Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 24 (1912)
- Issue
- 5 (5.1912)
- Date
- 1912-05-01
- Page
- Seite 27 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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27 schon im Mai begonnen hätte. Wie wenig stichhaltig diese offizielle :Begründung des .Gerichtsbeschlusses ist, geht schon daraus hervor, daß das Gericht erst vor (kurzem die von der Verteidigung beantragte Vorladung weiterer Psychiater mit der Begründung abgelehnt hatte, dei Gegenstand dieses Prozesses biete keinen Anlaß zur Vernehmung psychiatrischer Sachverständiger. Und nun soll mit einem Mal der Umstand, daß der Psychiater Sikorski der Verhandlung fernbleiben müßte, (dazu geführt haben, den Prozeß um Monate zu verschieben. In Wirklichkeit ist die plötzliche Vertagung auf ganz andere Beweggründe zurückzuführen. Das Ergebnis der Auslosung der Geschworenen war nämlich ganz und gar nicht nach dem Sinne derjenigen einflußreichen Kreise, die aus der Ermordung des Knaben Justschinski um jeden Preis eine „Ritualmord“-Affäre machen und den Juden Beilis unbedingt als „Ritualmörder“ 'verurteilt sehen wollen. Die Erreichung dieses Zieles schien durch die Auslosung gebildeter und achtbarer Kiewer Bürger, darunter auch einiger Juden, zu Geschworenen gefährdet, und darum mußte ein neuer Termin anberaumt werden, verbunden mit einer neuen Ernennung von Geschworenen. Im übrigen haben jetzt die Verteidiger ihren Antrag auf Zulassung weiterer Psychiater außer SikorskÜ erneuert, und der Gerichtshof .sah sich diesmal genötigt, dem Antrag wenigstens teilweise stattzugeben und als zweiten psychiatrischen Sachverständigen den Moskauer Professor Serbsky vorzuladen. Auch die Oesterreichischen Staatsangehörigen Ettinger und Landau aus Lemberg, dje beiden „bärtigen Juden“, die zur kritischen Zeit in der Gesellschaft Beilis’ und des ermordeten Knaben gesehen worden sein sollen und von denen die Anklageschrift behauptet, sie seien später ins Ausland geflüchtet, sollen auf Antrag des Verteidigers Grusenberg kommissarisch vernommen werden. Das Gesuch der Verteidiger, den Angeklagten Beilis mit Rücksicht auf die Verschiebung des Prozesses und seine durch die lange Haft geschwächte Gesundheit gegen Bürgschaft auf freien Fuß zu setzen, wurde abschlägig beschieden. Der Gerichtsarzt hatte nämlich die gutachtliche Erklärung abgegeben, daß der Gesundheit des Angeklagten durch die fortgesetzte Haft keine Gefahr drohe. Der von Justizminister Sohtscheglowitow nach Kiew entsendete Prokurator der Petersburger Gerichtskammer, Wippert, der die Anklage gegen Beilis vertreten sollte, hat nunmehr dem Justizminister einen (Bericht unterbreitet, in welchem er um seine Enthebung vom Amte des Anklägers bittet, da seiner Ansicht nach die Anklage gegen Beilis völlig unhaltbar ist. — Der Zar hat durch den Oberprokuror von St. Petersburg einen Bericht über den Kiewer Ritualmordprozeß abverlangt.