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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1912-05-01 · 5 (5.1912) · p. Seite 6

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
24 (1912)
Issue
5 (5.1912)
Date
1912-05-01
Page
Seite 6 (sequence 11)
Language
German
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6 Anzeige hat die Grundlage zu sehr eingehenden und umfangreichen gerichtlichen Erhebungen geboten, welche derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Die Fälle beabsichtigter oder auch nur durch Lässigkeit verschuldeter Verletzung unserer staatsbürgerlichen Rechte haben sich im letzten Jahre in besonderem Maße gehäuft. Unsere Verfassung enthält bekanntlich die Bestimmung, daß die Zugänglichkeit öffentlicher Aernter vom Religionsbekenntnisse unabhängig sei. Demgemäß muß jede öffentliche Stellenausschreibung auch Juden die Möglichkeit der Bewerbung offen lassen. Gegen diesen verfassungsrechtlichen Anspruch sündidigen zahlreiche staatliche und autonome Behörden dadurch, daß bei öffentlichen Stellenausschreibungen von den Bewerbern die Beibringung des Taufscheines, somit der Nachweis der christlichen Konfession, gefordert wird. Bis vor einem Jahre wurden unsere diesbezüglichen Beschwerden von der höheren Instanz stets aufrecht erledigt. Seit etwa einem Jahre machen wir jedoch die Erfahrung, daß namentlich die böhmische Statthalterei bemüht ist, in irgend einer Weise einer klaren und den verfassungsrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Erledigung unserer Beschwerden auszuweichen. Bald wird behauptet, daß die erwähnte Bestimmung nur für für die Sfaatsämter, nicht aber auch für die autonomen Behörden gelte, bald wird überhaupt geleugnet, daß durch die geforderte Beibringung des Nachweises der christlichen Konfession die bestehenden Gesetze verletzt seien, bald endlich sucht man iibef eine Entscheidung damit hinwegzukommen, daß man erklärt, die ausgeschriebene Stelle 'sei nachträglich überhaupt nicht oder nur provisorisch besetzt wordein. Angesichts dieser mehrfachen Gesetzwidrigkeit haben wir uns veranlaßt gesehen, den Instanzenzug energisch zu verfolgen, und wir werden in dem krassesten Falle eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes provozieren. Erfreulichere Ergebnisse zeitigte unsere Rechtsschutztätigkeit in der Zurückweisung und Verfolgung antisemitischer Angriffe durch die Presse. Wir haben gegenüber einer von der gesamten Piusvereinspresse veröffentlichten Rede eines Rabbiners auf einem angeblichen Zionistenkongresse in Lemberg, deren aufreizender Wortlaut von A bis Z erlogen ist, die Strafanzeige bei zehn verschiedenen Staatsanwaltschaften erstattet, und es ist von mehreren Staatsanwaltschaften die strafgerichtliche Untersuchung gegen die Urheber und Fälscher dieses Hetzartikels eingeleitet worden. Ein Wahlflugblatt, welches die christlichsoziale Partei anläßlich der bevorstehenden Gemeinderatswahlen verbreitete, und von Beschimpfungen der Juden strotzte, verfiel der Beschlagnahme. Ferner wurden im abgelaufenen Jahre über unser Einschreiten die ,.Elbepost“ in Leitmeritz, das „Volks-

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