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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1912-05-01 · 5 (5.1912) · p. Seite 5

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
24 (1912)
Issue
5 (5.1912)
Date
1912-05-01
Page
Seite 5 (sequence 10)
Language
German
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5 Justschinsky seit Jahresfrist in Rußland betrieben wird, so haben wir doch in allen von uns erhobenen Fällen den Einfluß klerikal-antisemitischer Agitatoren festgestellt. So wurde in Leitomischl einer unserer Glaubensgenossen von seinem Dienstmädchen beschuldigt, daß er ihr in der Nacht Blut entzogen habe. Die gerichtsärztliche Untersuchung ergab die vollständige Grundlosigkeit dieser Behauptung. In Sobotka bei Jicin verbreitete die bei dem Kaufmanne Josef Gans bedienstete Franziska Hofrichter die Nachricht, daß ihr Dienstherr sie eines iVbends durch Kampherdämpfe betäubt habe und daß sie am folgenden Morgen an beiden Händen Stichwunden hatte und im Körper eine ungewöhnliche Schwäche verspürte. Der eindringlichen behördlichen Untersuchung gelang es festzustellen, daß die ganze Geschichte erfunden sei und die Hofrichter gestand endlich, daß sie sich die Stichwunden mit einer Nadel selbst beigebracht habe. In Eihotten bei Pilsen verschwand die bei dem Grundbesitzer J. Gruber bedienstete 16jährige Anna Egermaier. Die diesbezügliche Abgängigkeitsanzeige benützte das czechische christlichsoziale Blatt „20. Vek“ zur Konstruktion eines Ritualmordes, bis endlich amtlich festgestellt wurde, daß das Mädchen sich nach Radobschitz begeben habe und bei dem dortigen Bäcker in Dienst getreten sei, um den Behelligungen eines Knechtes zu entgehen. Das alte Märchen, daß auf einem) Bahnhofe eine an einen Juden adressierte Kiste eingelangt sei, welche die Leiche eines jungen Mädchens, an welcher sich Schnittwunden vorfanden, enthielt, ist knapp vor dem letzten Pessachfeste wieder einmal auf der Bahnstation Orlau von drei dortigen Bahnbediensteten in Umlauf gesetzt worden. In Mähr.- Weißkirchen verbreitete das Blatt „Hlasy z Probecvi“ das Gerücht, daß ein jüdischer Kaufmann ein Dienstmädchen, das in seinem Laden Einkäufe besorgte, der persönlichen Freiheit habe berauben und rituell abschlachten wollen. In all den hier angeführten Fällen sind die Verbreiter der falschen Gerüchte der Justiz überliefert und zu entsprechenden Strafen verurteilt worden. Die intellektuellen Urheber sind allerdings in höherstehenden Kreisen zu suchen und leider nicht zu fassen. Bei Besprechung dieses Gebietes unserer Rechtsschutztätigkeit möchten wir, so weit dies die Umstände gestatten, auch noch über den derzeitigen Stand unserer rastlosen Bemühungen, das Dunkel des Polnaer Ritualmordprozesses zu erhellen, einige Mitteilungen machen. Vor mehr als Jahresfrist haben wir der höchsten zuständigen Stelle ein eingehendes Memorandum unterbreitet, in welchem das Ergebnis jahrelanger und sorgfältiger Erhebungen niedergelegt und vollkommen neues Material über die Tat- und Schuldfrage ienthalten: warn Diese :h; miii.- ■i'-M

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