Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1912-01-01 · 1/2 (Januar/Februar 1912) · p. Seite 27

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
24 (1912)
Issue
1/2 (Januar/Februar 1912)
Date
1912-01-01
Page
Seite 27 (sequence 30)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9756662-9604469-9604470--2351-9604497
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

2? Neschinski, Prichodko, Nasarenko und anderen vor und nach Ermordung Justschinskys. Sie schwuren sich gegenseitig, das Geheimnis ihrer Verschwörung 'zu wahren und bekräftigten ihren Schwur mit ihrem Blute, indem sie sich Einschnitte in die Hand machten. Mifle äußerte mehrmals vor Petrow, daß seine ehemalige Geliebte ihn 'zu Grunde richten wüirdie, und er stellte daher ihrem Leben nach. Durch Verbreitung de,s Märchens von einem Ritualmorde versuchte die Verbrecherbande den Verdacht von sich abzulenken. Der Ritualmordprozess gegen Hannab Spektor aus dem .Flecken Shashkow, Gouvernement Kiew, gelangt demnächst in dem Senat zur Verhandlung. Die Spektor ist angeklagt, ihre Dienstmagd, die Bäuerin Polubkowa, erwürgt zu haben, weil sie einige Vorschriften der jüdischen Religion bei der Zubereitung von Speisen äußer acht ließ. Das Umaner Bezirksgericht, das die Angelegenheit mit Beteiligung von Geschworenen in erster Instanz behandelte, sprach die Angeklagte frei. Doch legte der Staatsanwalt dem Senat einen Kassationsprotest gegen das Urteil vor. Der Staatsanwalt weist unter anderem darauf hin, daß der Verteidiger in seiner Rede einige Thesen der jüdischen Religion angeführt, so z. B. erklärt habe, den Juden sei das Gebot „Du sollst nicht töten“, bereits vom Berge Sinai gegeben worden; der Verteidiger habe an das Mitgefühl der Geschworenen appelliert, indem er sie darauf aufmerksam machte, daß eine Jüdin „ohne Rechte“ vor ihnen stehe usw. In (diesen (Erklärungen des Verteidigers ersieht der Prokurator eine Verletzung des Gerichtsverfahrens; denn in dem Gerichte dürften nur j„durchprüfte Unschuldsbeweise“ der Angeklagten vorgebracht werden, während das Gericht jetzt nicht die Möglichkeit besitze, nachzuprüfen, welche Gebote den Juden vom Berge Sinai gegeben wurden. Gegen den Protest des Staatsanwalts tritt Rechtsanwalt M. L. Goldstein im Senat auf. Korrespondenzen. Wien. Im Anschluß an die vor kurzeta stattgehabte Versammlung im Sitzungssaale der Wiener Kultusgemeinde hat sich in Wien ein K o - mitee gebildet, das in erster Linie die Förderung der Finanzinstitute der A. J. K. O. zum Zweck hat und dessen Mitglieder bereits eine Reihe Von Beteiligungen gezeichnet haben. Sobald das Komitee auf dem Wege der Kooptierung seinen Ausbau vollendet hat, wird es an namhafte Mitglieder der Wiener Kultusgemeinde einen Aufruf erlassen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.