Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 22 (1910)
- Issue
- 12 (12.1910)
- Date
- 1910-12-01
- Page
- Seite 29 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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29 Spenden für den Rechtsschutz-Reservefond. Außer den 1000 K, welche, wie wir seinerzeit schon gemeldet haben, Herr Alexander Schorr für den Rechtsschutz- Reservefond der „Oesterreichisch-Israelitischen Union" gespendet ihat, wurden diesem Fond in den letzten Wochen noch folgende Beträge zugeführt: Von den Erben des dahingeschiedenen Herrn David Neumann 500 K, aus dem Nachlasse des verstorbenen Kommerzialrates Karl Kraus 300 K, von Herrn Oskar Trebitsch als Stammfond zur Sicherstellung des Jahresbeitrages für dessen verstorbenen Vater, Herrn kaiserl. Rat und Kommerzialrat Leopold Tr ebitsch, Ritter der Eisernen Krone^ des Franz Josephsordens, usw. 500 K 4prozentige ungarische Kronenrente. Der Vorstand der „Union" spricht den edlen Spendern hiemit öffentlich seinen wärmsten Dank aus. Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. Die Anzeige eines Gendarmen. Im Sommer dieses Jahres kam spät abends in das Selchwarengeschäft der Frau Amalie Po Hak in Klosterneuburg ein Gendarm und stellte die Geschäftsinhaberin zur Rede, warum sie warme Würstel an Gäste im Laden verabreiche, da sie hiezu nicht berechtigt sei. Frau Pollak bestritt die Richtigkeit dieser Behauptung und der Gendarm konnte sich aus eigener Anschauung überzeugen, daß keine Gäste im Laden anwesend waren, sondern, daß im rückwärtigen Teil des Ladens der Gatte der Geschäftsinhaberin mit zwei Freunden Karten spielte. Nichtsdestoweniger erstattete der Gendarm die Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft, welche über Frau Pollak wegen Uebertretung der Gewerbeordnung eine Geldstrafe von 30 Kronen verhängt. Unser Rechtsschutzbureau hat im Einvernehmen mit Herrn Reichsratsabgeordneten Dr. Mahle r gegen das Vorgehen des Gendarmen an zuständiger Stelle Beschwerde erhoben und es wurden auf Grund derselben vom Landesverteidigungsministerium Erhebungen eingeleitet. Auf Grund des Ergebnisses dieser Erhebungen wurde das von der Bezirkshauptmannschaft Tulln gegen Frau Pollak verhängte Straferkenntnis von amtswegen behoben, „weil der dem Erkenntnisse zu Grunde gelegte Tatbestand auf irrigen Annahmen beruhte".: Gegen das an dieser Angelegenheit schuldtragende Gendarmerie- Organ wurde mit einer strengen Verwarnung vorgegangen.