Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 21 (1909)
- Issue
- 1 (1.1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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28 Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. „Das sistierte Staatsgrandgesetz''. Unter diesem Titel berichteten wir im Dezemberheft, dass wir gegen die uns zugegangene Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Asch in Angelegenheit der ungesetzlichen Ausschreibung des Ascher Stadtrates, betreffend die Besetzung der dortigen Stadtsekretärsstelle, den Rekurs an die Prager Statthalterei ergriffen haben. Der Herr Bezirkshauptmann hatte bekanntlich erklärt, dass sich jene Ausschreibung ausschliesslich auf die Gemeindeordnung für das Königreich Böhmen vom Jahre 1864 stütze und dass das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 damit „nichts zu tun habe". Sowohl die Statthalterei, als das Ministerium des Innern waren anderer Ansicht. Am 7. d. M. erhielten wir durch den Wiener Magistrat die Verständigung, dass mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 14. September 1908 die Statthalterei in Prag aufgefordert wurde, über die Eingabe der „Österr.-Isr. Union" wegen Besetzung der Stadtsekretärsstelle in Asch Bericht zu erstatten. Die Statthalterei hat mit Schreiben vom 27. September 1908 diesen Bericht von der Bezirkshauptmannschaft abverlangt. Die letztere brauchte allerdings volle sechs Wochen zur Erfüllung dieses Auftrages. Sie erstattete den abgeforderten Bericht am 5. November unter Zahl 4156/8. In; der Zwischenzeit hatte sich etwas Interessantes zugetragen. Die ausgeschriebene Stelle war von der Ascher Stadtvertretung auf Grund der ungesetzlichen Ausschreibung schon am 23. September dem Ernst Kraus aus Bautsch (Mähren) als einzigen Bewerber verliehen worden. Ernst Kraus hat die Stelle angenommen, aber nicht an getreten und dann mündlich abgelehnt. Welche Umstände den glücklichen Bewerber zu diesem sonderbaren Verhalten bestimmt haben, ist aus den Akten nicht ersichtlich, es scheint aber, dass der Nichtantritt der verliehenen Stelle das einzige Mittel war, um den Herrn Bezirkshauptmann von Asch aus einer argen Verlegenheit zu befreien. Letzterer schob die Erstattung des ihm abverlangten Berichtes solange hinaus, bis der Ascher Stadtrat durch die „mündliche Ablehnung" des Ernst Kraus — der also doch schon die weite Reise von Bautsch nach Asch gemacht hatte — in der Lage war, am 7. November in die „Ascher Nachrichten" eine neue Konkursausschreibung einzuschalten, in welcher nunmehr die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt und die Beibringung des „Geburts- oder Taufscheines" verlangt wurde. Der neuerlichen Verleihung des Postens an Herrn Ernst Kraus steht nun kein Hindernis im Wege, und der mit so stupender Gesetzeskenntnis ausgerüstete Bezirkshauptmann ist