Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 12 (12.1908)
- Date
- 1908-12-01
- Page
- Seite 28 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/9756662-9603886-9604258--2138-9604288- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
28 ponierte „Jubelhymne", welche vom Unterrichtsministerium sämtlichen höheren Lehranstalten zur Aufführung empfohlen und durch die Aufnahme in d ie kaiserliche Familienbibliothek ausgezeichnet wurde, zum Vortrage gebracht wurde. In Anbetracht der patriotischen Veranlassung dieser Feier, ersuchte der Komponist der genannten Jubelhymne mehrere Frequentanten der hiesigen k. k. Lehrerbildungsanstalt um ihre Mitwirkung bei der Aufführung der Chöre, wobei er bemerkte, daß er es jedem einzelnen freistelle, mitzuwirken oder nicht, und daß er durchaus auf niemanden einen Einfluß ausüben wolle. Infolge dessen meldeten sich 12 Hörer, mit welchen, gemeinsam mit dem Tempelchor, die Proben abgehalten wurden. Wie bemerkt, war der Gottesdienst für Dienstag, den 1. Dezember, nachmittags 5 Uhr, angeordnet. Zu aller Ueberraschung erhielt der Vorstand gegen Mittag des genannten Tages die Mitteilung, daß den Lehramtskandidaten, infolge Konferenzbeschlusses des Lehrkörpers der Anstalt, also des Lehrkörpers einer k. k. Lehrerbildungsanstalt, einer Anstalt, deren Lehrkräfte doch k. k. Beamte sind und k. k. Uniform tragen, verboten wurde, an dieser Feier, die doch weder einen religiösen noch einen nationalen oder anderen politischen, sondern einen rein patriotischen Zweck hatte, mitzuwirken. Da eine Begründung dieses höchst sonderbaren Verbotes nicht erfolgte, ist man sich hier nicht darüber klar, ob dieses Verbot auf pädagogische, sittlich-religiöse, politische, antisemitische, antipatriotische, klerikal-unduldsame oder andere Gründe zurückzuführen ist. Mit Rücksicht darauf nun, daß in den ausgegebenen Programmen zu dieser Feier die zum Vortrage gebrachten Gesangsstücke als gemischte Chöre angeführt wurden, der Tempelchor aber nur zweistimmig ist, mußte den erschienenen Festteilnehmern diese Aenderung der Chöre bekannt gegeben werden, was selbstverständlich bei den meisten derselben lebhafte Verwunderung hervorrief. Wir betonen ausdrücklich, daß dieses Verbot nur bei den meisten und nicht bei allen Teilnehmern Verwunderung hervorrief, denn unter denselben befanden sich, außer den Herren: Exzellenz FML. Ficker, Oberstleutnant Rosenberg, Major von Maschka mit Offiziersdeputationen der Garnison, Bezirkshauptmann Dr. Czerny, Oberfinanzrat Meder, Landesgerichtsrat Grass, Postamtsdirektor Luft, Bezirksobmann Jur.-Dr. Kugier, Bürgermeister Schiefer, evangelischer Pfarrer Piesch nebst anderen Vertretern sämtlicher Behörden, des k. k. priv. Schützenkorps, der beiden Veteranen- und der beiden Feuerwehrvereine, des Patriotenvereines u. v. a., auch drei Vertreter der k. k. Lehrerbildungsanstalt, während wir von den anderen hiesigen Schulanstalten nur einen einzigen Oberlehrer bemerkten. — Und dies alles in einer Zeit, in welcher das soviel gebrauchte Schlagwort von der „Freien Schule" an der Tagesordung ist. Wie stellt man sich wohl die „Freie Schule" der Zukunft vor. wenn, an einer k. k. Lehrerbildungsansalt derartige Verbote erlassen werden?!