Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 10 (10.1908)
- Date
- 1908-10-01
- Page
- Seite 23 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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Exekutivkomitees der antisemitischen Partei ist, die, von den Herren Professoren Jorga und Cuza geleitet, an Gemeinheit des Tones und brutaler Verhetzung das äusserste leistet. Dieser Herr Schumuleanu erhielt nun vom Ministerium des Innern den Auftrag, auf das Genaueste die in Jassy zum Verkauf angebotenen Nahrungsmittel und Getränke zu analysieren, und er soll angeblich zu diesem Zweck mit ausserordentlichen, den Gesetzen widersprechenden Vollmachten ausgestattet worden sein. Auf Grund dieser weitgehenden Befugnisse begann Herr Schumuleanu seine Tätigkeit, und zwar nur bei den jüdischen Schankwirten, die er denn auch alle für schuldig erklärte, um entgegen den klaren Vorschriften des Gesetzes summarisch gegen dieselben vorzugehen, indem er einfach die in ihren Kellern eingelagerten Weine auf die Strasse auslaufen Hess. Dabei hat Herr Schumuleanu die gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet, indem er von den entnommenen Weinproben den Betroffenen keinen unter Siegel gelegten Teil zurückliess und ohne ein gerichtliches Urteil abzuwarten, eigenmächtig zur Exekution schritt. Ja, wie die Schankwirte behaupten, soll er sogar den Wein aus ganz anderen Fässern als jenen aus denen er die Proben entnommen hatte, ausgeschüttet haben. Die solcher Art moralisch und materiell geschädigten Wirte erhoben Klage beim Minister des Innern, indem sie diesem ein gedrucktes Memoire überreichten. Herr Schumuleanu klagte nun auf dieses Memoire hin gegen die Schankwirte wegen Verleumdung durch die Presse und zerrte 88 jüdische Kaufieute vor die Geschwornen, indem er als Zivilpartei eine Entschädigung von nicht weniger als 150'000 Lei forderte. Zum Termin erschienen als Verteidiger des Herrn Schumuleanu die Professoren Jorga und Cuza und der ganze Stab der antisemitischen Partei bis auf den Armenier Abgar Buiklin. Im Saale hatte der ganze antisemitische Anhang Platz genommen und ausserhalb des Saales übten auch Anhänger des antisemitischen Chemikers ihren Terrorismus aus. Es galt, in dieser Weise einen Druck auf die Geschwornen, die auch sonst vielleicht dem Einflüsse des Antisemitismus unterlagen, auszuüben. Damals wurde der Prozess vertagt, weil einige der Schankwirte nicht erschienen waren. Nunmehr liegen beim hiesigen Kassationshof zwei Gesuche vor um Verweisung des Prozesses an ein anderes Schwurgericht, das eine von den Schankwirten das andere von Herrn Schumuleanu selbst. Seine Verteidiger, die Herren Cuza und Jorga, haben mittlerweile gegen sämtliche Jassyer Kichter den Vorwurf der Bestechlichkeit erhoben, weil sie in einigen Prozessen gegen Juden nicht nach antisemitischem Wunsche geurteilt haben — und daraus leitet Herr Schumuleanu den Vorwurf der Befangenheit gegen die Jassyer Bichter ab. Es ist zu wünschen, dass der Kassationshof dem Prozess einem anderen Gerichtshofe zuweist.