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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-05-01 · 5 (5.1908) · p. Seite 14

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
5 (5.1908)
Date
1908-05-01
Page
Seite 14 (sequence 17)
Language
German
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14 Die Aufgaben einer Kultusgemeinde. Vortrag, gehalten von Max Frank im Israelitischen Humanitäts-Vereiu „Eintracht" (B'nai B'rith) in Wien. Wenn ich zu diesem Thema, das durch die eben tagende, imposante Versammlung des Gemeindebundes besonders aktuell geworden ist, Ihnen, meine Herren, meine Ansichten nicht nur auseinandersetzen, sondern auch begründen möchte, so will ich vor allem ganz ausdrücklich betonen, dass mir bei meinen Ausführungen jede Polemik ferne liegt, dass ich keineswegs im Hinblick auf eine bestimmte Gemeinde, und was besonders naheliegen würde, keineswegs im Hinblick auf die Wiener jüdische Gemeinde meine Ansichten hier entwickle. Was ich mit meinen Worten anzuregen beabsichtige, ist, zu zeigen, dass das Kultusgemeindewesen ein grösseres Interesse verdient und einen intensiveren Ausbau verlangt, als dies bisher der Fall war, und dass sich hier dem für das Interesse der jüdischen Allgemeinheit Besorgten ein weites Feld fruchtbarer Tätigkeit eröffnet. Und dies ist eigentlich von vornherein und ohneweiters einleuchtend, wenn man bedenkt, dass die Kultusgemeinde eine Zwangsgenossenschaft ist, dass jeder Jude dadurch, dass er Jude ist, ihr schon angehört, und dass sie ferner die einzige, offiziell existierende Vertretung der Judenschaft repräsentiert. Allerdings ist dies mit einer gewissen Einschränkung aufzunehmen. Denn wenn auch die Kultusgemeinde vom Staate geschaffen und mit dem Eechte einer Zwangsgenossenschaft ausgestattet wurde, so anerkennt er sie doch andererseits durchaus nicht als Vertreterin der Judenschaft und dies streng genommen nicht ganz mit Unrecht, denn dieses käme doch nur der Gesamtheit aller Kultusgemeinden zu, nicht aber einer einzelnen, möge sie auch noch so bedeutend sein, wie etwa die Wiener, Lemberger oder Prager, die natürlich immer nur die Juden ihrer Gemeinde repräsentieren können. Der Versuch, einen Gemeindebund zu schaffen, strebt es an, diese Gesetzeslücke auszufüllen, doch war bisher der Erfolg ein verhältnismässig geringer, weil zu diesem Bund wohl alle Kultusgemeinden beitreten können, ja sollen, aber nicht müssen. So lange diese letztere nicht gesetzlich festgelegt ist, und dazu ist wenig Aussicht vorhanden, muss man mit einem Urteil nach dieser Richtung zurückhalten. Ausserdem aber erhebt bei uns in Oesterreich eine Anzahl von Korporationen Anspruch darauf, gleichfalls oder ausschliesslich als die Repräsentanz der Gesamtiudenschaft angesehen zu werden; es sind dies jene Vereinigungen, die nicht wie die Kultusgemeinden territorial beschränkt sind, sondern sich über ganz Oesterreich, manchmal noch weiter erstrecken, so die Oesterreichisch-Tsräelitische Union, etwa auch die Israelitische Allianz, hauptsächlich aber die zionistischen und jüdisch-nationalen Organisationen. Nach dieser Sachlage ist es ja

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