Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 12 (12.1906)
- Date
- 1906-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12. Wien, Mitte Dezember 1906. 18. Jahrgang Die Juden und das allgemeine Wahlrecht. Nur wenige Wochen noch trennen uns von der Auflösung der gegenwärtigen Reichsvertretung und der Ausschreibung von Neuwahlen auf Grund des allgemeinen Wahlrechtes. Auch die politische Stellung der österreichischen Juden wird durch die Wahlreform tiefeinschneidende Veränderungen erfahren und unsere Glaubens- und Volksgenossen werden wohl daran tun, sich beizeiten auf diese Veränderungen einzurichten, wenn sie von den Ereignissen nicht unangenehm überrascht werden wollen. Es ist keine Frage, dass das allgemeine Wahlrecht einerseits die klerikal-antisemitischen Parteien, andererseits die radikal-nationalen Parteien mächtig stärken wird. Ebenso gewiss ist es, dass jene freisinnigbürgerlichen Parteien, an welche bisher die Juden sich angeschlossen hatten — die deutsch-liberale, die jungtschechische, die polnisch-demokratische — mit sehr erheblichen Einbussen ihres Besitzstandes aus dem Wahlkampfe hervorgehen werden. Aber selbst, wenn dies nicht der Fall wäre, so hat uns schon die jüngste und vorjüngste Vergangenheit darüber belehrt, dass die Juden von diesen Parteien eine wirksame Verteidigung ihrer staatsbürgerlichen Rechte gegenüber ihren Feinden nicht zu erwarten haben, weil die Katasterwahlen in Mähren und die Wahlkreiseinteilung in Böhmen und Galizien die jüdischen Wähler als Hilfstruppen im nationalen Kampfe überflüssig gemacht haben. Diese Lage klar zu erkennen und daraus die unabänderlichen Konsequenzen zu ziehen, ist die nächste und vielleicht schwierigste Pflicht der Staatsbürger jüdischen Glaubens. Schwierig deshalb, weil viele sich gewaltsam aus gewohnten Anschauungskreisen, aus liebgewordenen Gemeinschaften werden losreissen müssen und weil insbesondere die Aelteren unter uns eine solche Revision ihrer langjährigen politischen Parteistellung als einen unangenehmen Zwang empfinden werden. Da aber Politik nicht mit dem Gefühl, sondern mit dem Verstände gemacht wird und da die Notwendigkeit, unsere Front zu verändern, nicht aus einem Wechsel unserer Gesinnungen, sondern aus der durch das allgemeine Wahlrecht bedingten Verschiebung der politischen Machtverhältnisse entspringt, so werden wir — ob gern oder ungern — l