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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1906) · p. Seite 36

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1906)
Date
1906-06-01
Page
Seite 36 (sequence 36)
Language
German
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33 konnte zwar auf die Beförderung jüdischer Einjähriger zu Offizieren der Reserve keinen bestimmenden Einfluss ausüben, immerhin tat er, was er konnte : er beförderte seine jüdischen Einjährigen nach Verdienst, wie die übrigen Einjährigen. So kam es, dass, als dem antisemitischen Obersten v. Gerok das Regiment 126 übertragen wurde, sich folgender schrecklicher Zustand vorfand: Ein ehemaliger Einjähriger jüdischer Konfession hatte es bis zum Offiziersaspiranten und Vizefeldwebel d. R, gebracht, zwei andere ebenfalls zu Offiziersaspiranten und Unteroffizieren d. R.. die vorhandenen sieben jüdischen Einjährigen mussten, da der „verflossene" Oberst alles geregelt hatte, von dem neuen Kommandeur zu Gefreiten ernannt werden. Aber der Herr Oberst wusste Rat: die beiden jüdischen Unteroffiziere, die am Anfang seines Regimes die Uebung antraten, wurden nicht befördert, die übrigen Unteroffiziere sämtlich. Dem Vizefeldwebel, der die Uebung B machte, wurde die Qualifikation nicht erteilt — den übrigen sämtlich. Die jüdischen Einjährigen wurden aus dem Offiziersunterricht entfernt und keiner zum Offizier befördert. Dagegen durften sie Unter Offiziersdienste leisten. Einer der Einjährigen, den man aus dem Offiziersunterricht auszuschliessen vergessen hatte, wurde unmittelbar vordem Ausrücken zur Prüfung am Kasernentor auf höheren Befehl zurückbeordert." Was bei diesen Vorgängen charakteristisch ist, ist folgendes : Man bestreitet offiziell, dass die jüdischen Einjährigen wegen ihrer Konfession in der Beförderung zurückgesetzt werden. Wie die Sache liegt, glauben wir, dass auch der geschickteste Diplomat bei dem Versuch, den Obersten v. Gerok von der Anschuldigung rein zu waschen, dass er bei jüdischen und nichtjüdischen Einjährigen einen verschiedenen Massstab anlege, scheitern würde. Das glaubt kein Mensch, dass gerade zu der Zeit, als Herr v. Gerok das Regiment übernahm, die ihm zugewiesenen jüdischen Offiziersaspiranten plötzlich nichts mehr taugten. Strittig ist nur die Frage, ob der Oberst v. Gerok geglaubt hat, aus eigener Initiative mit eiserner Hand in die durch die konfessionelle Vorurteilslosigkeit seines Vorgängers geschaffenen Zustände hineinfahren zu müssen, oder ob ihm von irgend woher zärtlich gewinkt worden ist. Paris- (Die Pariser Juristenfakultät) ist als eine Hochburg des Nationalismus bekannt. Diese Gesinnung blüht hier in allen ihren Erscheinungsformen, als Klerikalismus, als Monarchismus, als Antisemitismus, und zwar im Lehrkörper ebenso wie unter den Hörern. Wie vollständig der nationalistische Geist die Fakultät beherrscht, das hat ein Vorkommnis der letzten Tage packend geoflfenbart. Zur Erlangung der Doktorwürde ist, wie an allen anderen, so auch an der Rechtsfakultät eine Dissertation vorgeschrieben. Diese wird jedoch nur noch als blosse Förmlichkeit betrachtet, man stellt so gut wie keine Anforderungen an sie und es ist seit Menschenaltern nicht vorgekommen, dass die Fakultät eine Doktordissertation als ungenügend oder aus irgend einem anderen Grunde zurückgewiesen hätte« Vergangene Woche aber ist dies, vielleicht zum ersten Male seit einem Jahrhundert, unter eigentümlichen Umständen geschehen. Der Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Herr Leon A 11 e m a n d hatte eine Dissertation „Ueber die Lage der Juden in Russland" eingereicht. Am 26. März wurde ihm vom Dekan der Rechtsfakultät der Bescheid, sie könne zur Disputation

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