Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 5 (5.1906)
- Date
- 1906-05-01
- Page
- Seite 46 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
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46 Welt, die des Tuns, des menschlichen Handelns, der Persönlichkeit. Auf die Frage : welchen Zweck hahen wir auf Erden? kann uns die Naturwissenschaft keine Antwort geben. Da, wo die Grenzen des menschlichen Geistes sind, wo wir nicht mehr weiter können, da fängt das Reich des Glaubens an. Was man jedoch auf natürlichem Wege erklären könne, das solle man nicht durch Aberglauben erklären wollen. In diesem Sinne ist der Kampf der Wissenschaft gegen den Glauben berechtigt. Wir brauchen neben der Wissenschaft eine Religion. Was sich durch Mass und Zahl ausdrücken lässt, darüber kann uns die Wissenschaft Aufschluss geben, das wird der Religion entrückt, aber die Frage nach der Bestimmung des Menschen, nach seinem Sein und Wert, die Welt des Handelns und moralischen Tuns gehört der Religion. Die Religionen sind alle wahr in dem, was sie - gemeinsam haben, und falsch in dem, was sie trennt. Es gibt zwei Religionstypen, die pessimistischen und jesaianischen oder messianischen Religionen, die beide auf entgegengesetzteu Wegen dasselbe anstreben. Für uns, die Bekenner des jesaianischen Glaubens, liegt die Vollkommenheit des Menschen nicht in der Längstvergangenheit. Mit den Worten : Das Heil der Menschheit ist nicht verlorengegangen, das Heil der Menschheit, es liegt in der Zukunft! schloss der Redner seine ungemein fesselnden und mit zahlreichen geistvollen Apergus gewürzten Ausführungen. Rauschender Beifall der den Saal füllenden Zuhörer lohnte ihn für die genussreiche Stunde. EibenSChitZ Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde in Eibenschitz bringt zur Kenntnis, dass er bei der in Brünn am 15. April 1. J. stattgehabten Versammlung der Kultus- und Gemeindevorsteher Mährens sein Fernbleiben von dieser Versammlung wegen Verhinderung dem Vorstande der Israelit. Kultusgenieinde in Brünn telegraphisch zur Anzeige brachte, damit es nicht den Anschein habe, dass die Eibenschitzer Kultusgemeinde dem dazumal für das Judentum zu hehandelnden wichtigem Gegenstande fernestehe, beziehungsweise sich von der Teilnahme an dieser hochverehrten Versammlung absentieren wolle. Berlin. (Um die Ausweisung russischer Staatsangehöriger) handelte es sich in der Besprechung, die am 1. d Vertreter der Berliner Jüdischen Gemeinde, der Deutschen Konferenzgemeinschaft der Alliance Israelite Universelle und des Hilfsvereins der Deutschen Juden bei dem Minister des Innern hatten. Der Minister des Innern erklärte, dass er bei der Ausfühl ung der von ihm als notwendig erkannten Massregel jede humane Rücksicht walten lassen wolle, dass es sich bei den Ausweisungen insgesamt um etwa 5500 Personen jüdischen Glaubens handle, die sich seit dem Jahre 1904 in Berlin neu angesammelt hätten. Von unmittelbarer Ausweisung sollten nur mittsluud ausweislose sowie politisch verdächtige Personen betroffen werden. Die Zahl der zu dieser Kategorie gehörigen Personen betrage etwa 700. Bezügach der anderen Personen sollte jetzt keine Ausweisung verfügt, sondern es sollte den Betreffenden von der Behörde mitgeteilt werden, dass sie auf die Erlaubnis dauernder Niederlassung hier nicht rechnen dürften und sich deshalb vorbereiten müssten, das Staatsgebiet wieder zu verlassen. Diesen Personen werde eine bestimmte Frist nicht gestellt. Wegen der aus Russland gebürtigen Personen, die vor dem Jahre 1904 hieher gekommen seien, solle es bei der bisherigen Praxis verbleiben, sofern sie sich nicht lästig machen. Den vereinigten jüdischen Hilfsorganisationen sollen von polizeiwegen die Namen der Personen genannt werden, denen das Verlassen des Staatsgebietes ohne Ausweisung empfohlen werde, damit die Hilfsorganisationen, ihrem Zweck entsprechend. Unterstützungen mit Rat und Tat gewähren und dazu beitragen könnten, dass die Abwanderung sich ohne Schwierigkeiten und tunlichst ohne Härte im einzelnen Falle vollziehe. Der Minister behielt sich vor, über den ihm ferner vorgetragenen Wunsch zu entscheiden, ob und wie weit etwa die seit dem Jahre 1904 hier zugezogenen russischen Arbeiter, die hier ausreichenden Unterhalt gefunden und sich einwandfrei geführt hätten, unter die Kategorie der hier zu belassenden fremdbürtigen Personen aufzunehmen wären.