Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 5 (5.1906)
- Date
- 1906-05-01
- Page
- Seite 44 (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
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44 zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes befähigt sein soll. Nachdem nun die Mehrzahl der Kinder an dieser Schule der mosaischen Religion angehören, so fragt der Interpellant, ob der Bürgermeister geneigt sei, diesen Beschluss aufzuheben. Bürgermeister Dr. Lueger bemerkt, dass die ganze Sache mit dem Gemeinderate nichts zu tun habe, dass er aber unter gar keiner Bedingung den Beschluss aufheben werde. Die Herren werden ohnehin an die höheren Schulbehörden gehen und diese können eventuell den Beschluss aufheben, er habe aber dazu keine Veranlassung. Bürgermeister Dr. Lueger verlas in dieser Angelegenheit auch einen Magistratsbericht, in welchem es in längerer Ausführung heisst, dass der fünfjährige Durchschnitt bezüglich der Konfession der Schüler nicht zu ermittelt war. (!!) Es musste daher nach der bezogenen Verordnung das Ergebnis der letzten Einschreibungen als Grundlage für jene Feststellungen genommen werden. Diese Einschreibungen ergaben eine Mehrheit von katholischen Schulkindern. Selbstverständlich ist gegen diese Verfügung der Rekurs an die Oberbehörden ergriffen worden. Ein konfiszierter Artikel. Am 28. April d. J. brachten die „Egerer Nachrichten" einen Artikel unter dem Titel „Die Juden und das Wahlrecht", in welchem die gehässigsten Beschimpfungen und Verleumdungen gegen die jüdische Bevölkerung gerichtet wurden. Die Juden werden generell aller schmählichen Verbrechen, des Betruges, Wuchers, Diebstahls, der Veruntreuung etc. beschuldigt, es wird behauptet, dass kein Jude durch ehrliche Arbeit sein Brot verdient und dass Gott in seinem Zorne die Juden erschaffen habe. Die k. k. Staatsanwaltschaft in Eger hat diesen Artikel konfisziert, doch wurde derselbe durch eine Interpellation der Abgeordneten J. L. H o f e r und Genossen an den Justizminister wieder immunisiert. Korrespondenzen. Wien. (Ein Erfolg.) Der Abgeordnete Schneider hat sich gegen die Wahlreform erklärt. Er ist sogar schon aus der christlichsozialen Vereinigung im Abgeordnetenhause ausgetreten, um ungehindert gegen das allgemeine Wahlrecht losziehen zu können. Das ist ein kleiner, aber hübscher Erfolg der Wahlrechtsfreunde, ein nebensächlicher, aber doch erfreulicher Triumph. Herr Schneider hätte dem allgemeinen Wahlrecht schaden können, wenn er dafür gewesen wäre. Herr Schneider konnte nur eines für die Wahlreform tun: sie bekämpfen. Das versucht er i un mit anerkennenswerter Offenheit. Neben S hönerer und Sternberg muss Platz für Schneider sein! Das ist ganz in der Ordnung. Er hätte das allgemeine Wahlrecht durch seine