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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1906-02-01 · 2 (2.1906) · p. [Seite]

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
18 (1906)
Issue
2 (2.1906)
Date
1906-02-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union. Nr. 2. Wien, Mitte Februar 1906. 18. Jahrgang. Der Justiz-Irrtum an Hilsner. Der Polnaer Ritualmordprozess.) Von Kechtsauwalt Dr. Arthur Nussbaum in Berliu. Unter den für die Kultur der Gegenwart so beschämenden Ritualmordprozessen ist der Polnaer vielleicht der traurigste, weil er allein zu einer Verurteilung des der Mordtat bezichtigten Juden — des Schustergesellen Leopold Hilsner — geführt hat. Aber gerade deshalb wird dieser Fall nicht zur Rühe kommen, so lange es noch Menschen gibt, die willens sind, für die Gerechtigkeit zu kämpfen; und die Notwendigkeit, das begangene Unrecht zu sühnen, ist umso dringender, als der unglückliche Verurteilte noch am Leben ist. Denn die Todesstrafe ist nicht vollstrekt, sondern vom Landesherrn in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt worden. Zu der Verurteilung Hilsn^rs ist es auf folgende Weise gekommen : Am 1. April 1899, dem Tage vor den christlichen Ostern und während des jüdischen Passahfestes, das am 25. März begonnen hatte, wurde dicht an dem Wege der böhmischen Stadt Polna nach dem einige Kilometer entfernten Dorfe Klein-Wieznitz im Jungholz des sogenannten „Brezinawaldes" die neunzehnjährige Häuslerstochter Agnes Hruza aus Klein-Wieznitz tot aufgefunden. Auf der linken Seite des Halses der Leiche klaffte eine scharfrandige Wunde; auf der rechten Seite des Halses befand sich eine Strangulations- (Umschnürungs-) Furche, auf dem Kopte eine Anzahl von Wunden; das Haar war blutverklebt. Die Leiche war mit zwei über den Kopf gezogenen Leibchen, ferner mit Beinkleidern, Strümpfen, Schuhen, anscheinend Resten desselben, *) Das Buch des Rechtsanwaltes Dr. A. Nussbaum über den Polnaer Ritualmordprozess, zu welchem der beiühmte Strafrechtslehrer Geheimrat Franz v. L i s z t ein aufsehenerregendes Geleitwort schrieb, hat die Frage der Revision des Hilsner-Prozesses mächtig in Fluss gebracht. Da die Einzelheiten dieses Prozesses im Laufe der Zeit manchen unserer Leser aus dem Gedächtnisse entschwuuden sein mögen, glauben wir die vorstehende zusammenfassende Darstellung, welche Dr. Nussbaum selbst in der Berliner „Jüdischen Presse" veröffentlicht hat, in uns rer Monatschrift reproduzieren zu sollen. 1

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