Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 18 (1906)
- Issue
- 1 (1.1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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30 Vorsteher, wenn sie erst in den Haushalt der Gemeinde Einblick gewonnen haben werden, selbst für die geeignete Heranziehung ihrer Mandatgeber zu den Lasten der Gemeinde eintreten werden, was alsdann, ohne auf irgend einer Seite einem Widerstande zu begegnen, vor sich gehen wird. In den Gesichtspunkten dieser Vorschläge scheint es andererseits begründet, dass diejenigen, welche durch namhafte laufende Steuerleistungen einen grossen Teil der effektiven Barerfordernisse der Gemeinde aufbringen, Gelegenheit gewinnen, die finanzielle Gebahrung der Gemeinde zu überwachen. Die Einräumung dieses wohlbegründeten Rechtes darf jedoch keinesfalls dahin führen, den Vertretern dieser Wählergruppe Vorrechte einzuräumen, die sie in die Lage versetzen, in allen im Vorstande obschwebenden Fragen den Ausschlag zu geben, beziehungsweise denselben leichthin majorisieren zu können. Aus diesem Grunde scheint es mir namentlich in Rücksicht auf die grosse Zahl der neu hinzutretenden Wahlberechtigten angemessen, die Anzahl der Vorstandsmandate auf 48 zu erhöhen, und zwar dergestalt, dass 40 auf die allgemeine, 8 auf die Kurie der Höchstbesteuerten entfallen, die ihrerseits auf die Ausübung eines Doppelwahlrechtes zu verzichten hätten. Der in Vorschlag gebrachte Verteilungsmodus der Mandate war von dem Gesichtspunkte eingegeben, dass die Bildung einer Majorität im Vorstande auch gegen die Stimmen der Höchstbesteuerten im Prinzipe für alle Fälle möglich gemacht werden müsse. Aus d^r Verwirklichung dieser Vorschläge ist mit grösster Sicherheit die Wiedererwachung des Interesses an den Angelegenheiten der Gemeinde wie des Judentums in allen Schichten der jüdischen Bevölkerung oben und unten zu gewärtigen. Indem ich in eine wohlwollende Prüfung meiner Vorschläge einzutreten bitte, zweifle ich nicht, dass dieselbe die Zustimmung Ihres geschätzten Kollegiums finden werden. Ich bitte daher, dieses Schriftstück von sämtlichen Mitgliedern Ihres geschätzten Vorstandes unterzeichnen lassen und es alsdann dem Kultusvorstande vorlegen und von dem geschehenen Schritte mich gefl. verständigen zu wollen. Hochachtungsvoll S. M e i s e 1 s III.. Radetzkystrasse Nr. 3.