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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-04-01 · 4 (4.1905) · p. Seite 13

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
4 (4.1905)
Date
1905-04-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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13 meisten Fällen durch die Art der Schächtung, aber das Bewusstsein währt auch im ungünstigen Falle nur Teile einer Minute. Deshalb wird auch die Hinrichtung von Menschen im Deutschen Reiche mittelst Enthauptung als die humanste Tödtungsart gepriesen. Was hat die Herren des niederösterreichischen Landtages überzeugt, dass es mehrere Minuten währt und dass die Autoritäten auf dem Gebiete der Physiologie und Pathologie geirrt haben müssen? Nur jene Selbstsuggestion, die ihnen die Ansicht beigebracht hat, dass durch ein Verbot des Schächtens ohne vorherige Betäubung des Tieres die religiösen Satzungen der Israeliten kaum beeinträchtigt werden dürften. Die Bemessung der Dauer des Bewusstseins durch die Physiologen ist in Anbetracht der Tatsache erfolgt, dass die dem Schächten folgenden Konvulsionen, welche übrigens auch bei anderen Manipulationen vorkommen, epilleptoider Natur sind, wo hingegen das in dem Motivenberichte angegebene Zeitmass aul dem Umstände beruht, dass man diese Wahrheit übergangen und sich nur an den oberflächlichen Schein gehalten. Um die so gefundenen Minuten recht drastisch zu illustrieren, hat Herr Jukel das Schächten in einer Weise geschildert, welche geeignet ist, den Glauben zu erwecken, dass die geschächteten Tiere nur aus dem Grunde nicht rutschend zu entkommen suchen, weil sie durch die Fesseln daran gehindert sind. Die Schauergeschichte steht wohl mit der eigenartigen Bemänglung der Gutachten der Herren Virchow und Vogt auf gleicher Höhe, das hat jedoch ihre Wirkung' nicht beeinträchtigt. Durch sie ist der Unwille des geistlichen Herrn Dr. Scheicher zu einer Entrüstung angefacht worden, die durch folgende Worte zum Ausdrucke gekommen: „Wir wollen heute den Anlass benützen und sagen: Unsere Geduld ist zu Ende. Wir haben den Juden nie etwas getan; aber dass sie eine solche Marter und Tierquälerei als religiöse Vorschriften ausgeben, das dulden wir nicht länger." Schade, dass der priesterliche Abgeordnete seiner flammenden Beredsamkeit so enge Grenzen gesetzt hat. Die zweckmässige Schilderung war ja auch geeignet, gewisse Vorgänge, die bei der häuslichen Schlachtung der Borstentiere nicht selten sind, samt der vorausgegangenen Grausamkeit in lebhafte Erinnerung zu bringen. Da hätte der Anlass auch benützt werden sollen, zu sagen: Nachdem das Verfahren der Juden, mit dem sie religiöse Vorschriften zu befolgen und keine Tierquälerei zu begehen glauben, unser Gewissen so empört, müssen wir es aufs Entschiedenste verdammen, dass man nicht blos Eber, sondern auch Säue kastriert. Wenn wir die Schmerzen von zehntausend nach allen möglichen Methoden vollzogenen Tötungen der Schlachttiere zusammenfassen, haben wir noch immer kaum eine schwache

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