Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 4 (4.1905)
- Date
- 1905-04-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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11 dadurch leicht ein Fehler beigebracht werden könnte, durch den das Fleisch nach dem jüdischen Ritus nicht zum Genüsse zulässig würde. Uebrigens ist auch der Schächter vermöge seiner religiösen Obliegenheit verpflichtet, darauf acht zu haben, dass bei den Vorbereitungen keine Tierquälerei vorkomme. Bei Indolenz und Pflichtvergessenheit kann bei den Vorbereitungen zu jeder Art Schlachtung Unfug vorkommen. Dem sollte ohne Unterschied vorgebeugt und begegnet werden, gleichviel, ob es sich ums Niederknien auf empfindliche Körperteile eines abzustechenden Schweines, um das Armwerfen eines Tieres zum Zwecke der Kastration oder um eine Vehemenz beim Abwerfen behufs Schächtung handelt. Man sieht, dass das Ding gleich beim Anbeginne so gestellt wurde, dass es auf den Kopf fallen musste. Die den mit der Beurteilung des rituellen Verfahrens betrauten Herren gestellte Aufgabe erinnert lebhaft an eine eigentümliche Rechenaufgabe, welche einst ein Lehrer seinen Schülern erteilt hat: Unter dieselbe war ein falsches Fazit gesetzt und die Schüler hatten die Aufstellung zu machen, wieso die Summe herauskomme. Da sie an der Richtigkeit des von ihrem Lehrer festgestellten Ergebnisses nicht zweifeln durften, haben sie so lange klar und wirr und recht und falsch gerechnet, bis schliesslich die falsche Summe herauskam. Dem Meister in der Anfachung und Nährung judenfeindlicher Gefühle und Stimmungen ist das rituelle Verfahren erwiesenermassen eine Tierquälerei. Es haben wohl, wie in einer Gutachtensammlung erklärt worden, 23 Direktoren physiologischer, pathologisch-anatomischer und hygienischer Universitätsinstitute, ferner 27 Universitätsprofessoren, 14 Direktoren von Tierarzneischulen, 24 Professoren der Tierheilkunde und 152 Tierärzte auf Grund der modern wissenschaftlichen Studien und Erfahrungen und 14 Grosschlächter und Vorsteher von Metzgerinnungen auf Grund ihrer während der Praxis gemachten Beobachtungen ganz entschieden erklärt, dass das Schächten keine Tierquälerei ist — und jeder, der die Bedeutung der roten Blutkörperchen als Träger des Sauerstoffes für das Leben und die Erregbarkeit des Nervensystems kennt und die Gesetze des Blutkreislaufes und des Blutdruckes in Betracht zieht, muss bei nüchtener Erwägung zu demselben Ergebnisse gelangen — das hält jedoch der Ueberzeugung des Herrn Ernst Schneider nicht das Gewicht. Sie wurzelt so tief, wie sein Judenhass und ist durch Gründe so wenig zu erschüttern, wie dieser selbst. Seiner These entspricht die in dem Motivenberichte aufgestellte Behauptung: Jedermann könne sich überzeugen, dass das rituelle Schächten als Tierquälerei aufzufassen sei. Wie kann sich jedermann hievon überzeugen, nachdem Leuchten der Wissenschaft und soviele gelehrte und praktische