Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 16 (1904)
- Issue
- 1 (1.1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Mentioned entities
- Odesa 2× ep/1000834
- Minsk 1× ep/1000754
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34 Kischenew ins Werk gesetzt worden ist, noch mehr Besorgnisse erwecken muss, als die blutigen Ereignisse selbst. Diese hätte man auf die Missgriffe und Bosheiten einzelner Personen in Kischenew zurückführen können und eine Bestrafung der eigentlichen Schuldigen wäre als eine Sühne der Verbrechen angesehen worden. Als eine solche kann das Urteil des Gerichtes nicht angesehen werden, und so fressen sich Sorge und Misstrauen immer tiefer in die Gemüter ein, nicht bloss der jüdischen Untertanen des Zaren, sondern aller derjenigen, die ein dem furchtbaren Verbrechen entsprechendes Strafgericht erwarteten. Indessen fährt Herr v. Plehwe trotz all der Gerüchte, welche über eine angebliche Erschütterung seiner Stellung in Umlauf gesetzt werden, fort, für die revolutionäre Bewegung in Russland ausschliesslich die entrechteten, geknechteten und hungernden Juden verantwortlich zu machen. Die rassische Polizei hat in der letzten Zeit mehrere politische Prozesse gegen Juden fähren lassen, um auf diese Weise für ihre Behauptung, dass die revolutionäre Strömung von den Juden ausgehe, einen Beweis zu erbringen. Die letzten drei Prozesse dieser Art wurden in Minsk, Kowno und Odessa verhandelt. In den ersten beiden Prozessen hat die Administration eine klägliche Niederlage erlitten, denn sämtliche Angeklagten wurden vom Gerichte freigesprochen. Freilich hat" sich die Gendarmerie durch diesen Misserfolg nicht einen Augenblick einschüchtern lassen; sie hat die Freigesprochenen gleich auf der Stelle, im Gerichtssaale, wieder verhaftet. Sie werden nun wohl auf administrativem Wege nach Sibirien verbannt werden. In Odessa hatte die Administration mehr Glück mit ihrer Anklage. Sämtliche sechs Angeklagten wurden schuldig erkannt und zur Verbannung nach Sibirien „auf ewige Zeiten*' verurteilt. In seiner Verteidigungsrede zeigte der Hauptangeklagte, Leon G o 1 d m a n n, wie die Juden durch die Massnahmen der Regierung vom Kindesalter an in das Lager der Feinde des herrschenden Regimes gedrängt werden, da den jüdischen Kindern das Elementarrecht auf Bildung verweigert wird. Er selbst habe wegen seiner jüdischen Herkunft ausserhalb der Schule bleiben müssen. Die russischen Juden, die ihre Heimat lieben und Russland als ihr Vaterland ansehen, könnten nicht dem Rate folgen, in fremde Länder auszuwandern; sie hätten tatsächlich nur die Wahl zwischen einem elenden Untergange und einem mannhaften Kampfe für die Freiheit Russlands und die Rechte aller Bürger. Das System, das Herr v. Plehwe sich zurechtgelegt, um seinen Herrn und Gebieter über die wahre Natur der aufständischen Bewegung zu täuschen, wird rücksichtslos durchgeführt. Hat er doch sogar die angesehensten Anwälte der Juden im Kischenewer Process, S o k o 1 o w und Karabtschewski, die mitten im Processe den Gerichtssaal verliessen und auf solche Weise die erbärmliche Farce aufdeckten, zu der die russische