Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 12 (12.1903)
- Date
- 1903-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitisclien Union. Nr. 12. Wien, Mitte Dezember 1903. 15. Jahrgang. Die Regierung und die antisemitische Hetzpresse. Die Gerichtsverhandlung über die Kischenewer Judenmetzeleien hat bisher schon mit unwiderleglicher Klarheit bewiesen, dass die jahrelang systematisch betriebene und von der Regierung geduldete Hetze der antisemitischen Blätter „Bessarabetz" und „Snamja" als die eigentliche Ursache dieser Greuel anzusehen ist. Wir leben nun allerdings nicht in Russland, sondern in einem Gemeinwesen, von welchem Herr von Koerber erklärte, dass es zur Höhe der fortgeschrittensten Kulturstaaten emporgehoben werden solle. Dieser löblichen Absicht des Herrn Ministerpräsidenten stehen allerdings noch einige kleine Hindernisse im Wege. Die Affaire von Polna, die Plünderungen von Prag und Alt-Sandec, die Judenexzesse von Uhnow und Zablotow beweisen, dass das Bildungsniveau der ländlichen Bevölkerung einzelner Gebiete Oesterreichs sich nicht allzusehr von jenem der bessarabischen Mordbanden unterscheidet. Alle jene Gewaltakte, welche wir hier angeführt haben und welche nur eine Auslese aus hundert- und tausendfältigem Unrecht, das unausgesetzt gegen österreichische Juden begangen wird, bedeuten, sind auf Aufreizungen der antisemitischen Presse zurückzuführen. Einer der Vorgänger des gegenwärtigen Chefs der Justizverwaltung hat einmal das tiefsinnige Wort gesprochen, dass in Oesterreich die Pressfreiheit zur Press Verwilderung geworden sei. Trotz dieser bemerkenswerten Erkenntnis hat der wacke: e Mann zur Eindämmung dieser Pressverwilderung nichts, oder sagen wir, um nicht allzu hart zu urteilen, fast nichts getan. Wir geben auch zu, dass dies für eine Regierung, deren einzige Waife im Kampfe gegen die Ausschreitungen der Presse das objektive Verfahren bildete, eine sehr schwierige Aufgabe war. Nichts hat die Verwilderung der Presse mehr begünstigt und gefördert, als die kostbare Erfindung des ehemaligen Staatsanwaltes Lienbacher, durch welche die subjektive Verantwortung der Journalisten fast gänzlich beseitigt und die begangenen Delikte nur an den Zeitungsunternehmen geahndet wurden. Jedes Gefühl der persönlichen Haftung ist durch diese Praxis den Männern der Feder verloren gegangen, und seitdem die Zeitungsherausgeber auch dem geschäftlichen Nachteil einer Konfiskation