Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 5 (5.1903)
- Date
- 1903-05-01
- Page
- Seite 14 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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14 Die „Oesterreichisch-Israelitische Union"' hat denn auch im verflossenen Jahre die aktive Anteilnahme an politischen Kämpfen strenge vermieden und sich fast ausschliesslich auf die Pfleg e des Rechtsschutzes und auf die Stärkung des Gern ein sinnes unter der österreichischen judensckaft beschränkt. Nur ein einzigesmal sind wir aus dieser Reserve gelegentlich der Landtagswahlen durch Veranstaltung einer Wählerversammlung hervorgetreten, weil es sich dabei um eine Koalition aller fortschrittlichen Elemente gegen den offenen Antisemitismus handelte. Der seit Jahren nachdrücklich geübten Verteidigung der Ehre und der Rechte unserer Glaubensgenossen haben wir durch eine Statutenänderung, nach welcher der Verein berufen ist, die ,. allgemeinen und politischen Rechte der Juden zu wahren und den Angehörigen der jüdischen Konfession zu diesen Rechten zu verhelfen", eine rechtlich gesicherte Grundlage geschaffen. Die Aufnahme dieser Bestimmung war notwendig, weil von gegnerischer Seite wiederholt der Versuch gemacht worden ist, die Berechtigung der „Oesterreichisch-Israelitischen Union1' zur Gewährung von Rechtshille in Frage zu ziehen. Gestützt auf das neue Statut können wir nunmehr, unbekümmert um die gehässigen Anfeindungen unserer Gegner, unserer gemeinnützigen Wirksamkeit obliegen. Rastlos und unermüdlich haben wir diese Tätigkeit geübt und kein Glaubensgenosse, der wegen dieser seiner Eigenschaft in seinen Rechten gekränkt, in seiner Ehre verletzt, in seiner Existenz geschädigt wurde, hat vergeblich an unsere Tür gepocht. Der Effekt dieser Arbeit ist ein erfreulicher nach zwei Richtungen hin: Auf der einen Seite haben wir vielfach bewiesen, dass es doch noch gesetzliche Schranken für die Bosheit gibt, auf der anderen Seite haben wir den Mut und das Gefühl der Rechtssicherheit in unseren eigenen Reihen gekräftigt. Nicht nur in den entlegensten Winkeln unseres Vaterlandes, sondern auch ausserhalb seiner Grenzpfähle, ja selbst jenseits des Ozeans — wir erinnern nur an die Affaire Schulim Schnur — weiss man bereits, dass die „Oesterreichisch-Israelitische Union" ein Hort des Rechtes, ein Schutz der Schwachen und Hilflosen ist. In unserer Monatsschrift haben wir über die wichtigsten Fälle aus unserem Rechtsschutzbureau fortlaufend berichtet, und wir halten es deshalb auch diesmal für überflüssig, Ihnen einen gesonderten Bericht dieses Bureaux vorzulegen. Wrir bemerken nur noch, dass die Zunahme unserer Agenden und insbesondere die Ausdehnung unserer Heimatsrecht-Aktion uns bestimmt hat, die Stelle eines ständigen Rechtskonsulenten zu kreieren, die Herr Dr. Oscar Hein, der aut diesem Gebiete über besondere Erfahrungen verfügt, in bewährter Weise versieht. Neben dieser Verteidigungsarbeit war es unsere wichtigste Aufgabe, die Organisation unseres Vereines immer weiter auszudehnen und auch in den kleinsten Kultusgemeinden des