Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 10 (10.1902)
- Date
- 1902-10-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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11 zurückwies und seiner Entscheidung nicht politische Xebenrüeksichten, sondern lediglich die juristische Ueberzeugung der Fachreferenten zugrunde legte. ¥r -Ä- * Bekanntlich hat die niederösterreichische Statthalterei und das Ministerium des Innern die Gesuche von Witwen, wenn die Dauer des Aufenthaltes 10 Jahre überstieg, aber seit dem Ableben des Mannes noch keine 10 Jahre verstrichen waren, abschlägig beschieden, weil der Aufenthalt zu Lebzeiten des Mannes nicht als freiwilliger, sondern als abgeleiteter Aufenthalt zu betrachten sei. In einer vor wenigen Tagen stattgefundenen Verhandlung hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass diese Anschauung unrichtig sei und dass den Witwen auch die Aufenthaltsdauer bei Lebzeiten des Mannes einzurechnen sei. Die diesbezüglich anhängigen Rekurse werden demnach im günstigen Sinne erledigt werden. * Die niederösterreichisehe Statthalterei hat zwei Ausländern, welchen seitens ihrer Heimatsgemeinde die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatsverband er feilt war, die Aufnahme in den Staatsverband ohne Angabe von Gründen verweigert. Die an massgebender Stelle eingeholten Erkundigungen ergaben, dass die niederösterreichisehe Statthalterei auf dem Standpunkte steht, dass sie die Aufnahmsgesuche auch bei bewilligter Aufnahme in den Heimatsverband einer eingebenden Prüfung sowohl bezüglich der etwaigen Beanstandung als auch bezüglich der Vermögensverhältnisse unterziehen müsse. Gegen diese Entscheidung wurden Rekurse an das Ministerium des Innern überreicht. Wir sind der Meinung, dass die Entscheidung der Statthalterei, welche geeignet ist, den Vorteil des neuen Heimatsgesetzes für unbemittelte Ausläncfer vollständig zu beseitigen, sowohl der Tendenz der Heimatgesetznovelle als auch -den Bestimmungen des A. B. G.-B. zuwiderläuft und hoffen auf einen günstigen Erfolg der eingebrachten Rekurse. Korrespondenzen. Wien. (Kais. RatHeinr. Klinger.) Der Vorstand der „Oesterreichisch-Israelitischen Union" hat den Präsidenten der Wiener israelitischen Kultusgemeinde kais. Rat Heinrieh Klinger zu seinem 70. Geburtstage mit folgendem Glückwunschschreiben begrüsst: „Verehrter Herr Präsident! Dem Vorstande der „Oesterreichisch-Israelitischen Union4' ist es ein Herzensbedürfnis, Ihnen anlässlich der Feier Ihres 70. Geburtstages seine innigsten Glückwünsche darzubringen uud der grossen Verdienste 2u gedenken, welche Sie, hochverehrter Herr, durch eine lange Reihe von Jahren als Präsident der Wiener israelitischen Kultusgemeinde um das geistige und materielle Wohl unserer Glaubensgenossen sich erworben haben. Niemals hat das verantwortungsvolle Amt, zu welchem Sie das Vertrauen Ihrer Glaubensbrüder berufen hat, an seinen Träger höhere Anforderungen gestellt, als in dieser Zeit schwerer Bedrückungen und tiefer Demütigungen des Judentums. Es muss dankbar anerkannt werden, dass Sie, verehrter Herr Präsident, mit seltener Klugheit, Umsicht und Tatkraft diesen schwierigen Anforderungen gerecht geworden