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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-07-01 · 7 (7.1902) · p. Seite 15

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
7 (7.1902)
Date
1902-07-01
Page
Seite 15 (sequence 15)
Language
German
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15 bellen für iten. achder An ge- Das biblisch-rabbinische Handelsgesetz. Von Eabbiner Stark. „Bei seinem Erscheinen vor dem himmlischen Richter wird der Mensch zu allererst gefragt: Bist Du ehrlich und redlich im geschäftlichen Verkehr gewesen?" Talmud Tr. Sabbat 31 a. Obgleich die pentateuchischc Gesetzessammlung keinen Zweifel darüber lässt, dass nach Absicht des göttlichen Urhebers der in derselben enthaltenen Gesetze das Volk, für welches sie bestimmt sind, seine materielle Wohlfahrt hauptsächlich auf die fleissige und rationelle Pflege des Landbaues und weniger auf einen regen, gewinnbringenden Handelsverkehr gründen soll, so enthält dennoch diese Gesetzessammlung eine ganz stattliche Reihe von Gesetzen, die sich auf den Handel beziehen. Eine Gesetzgebung, welche die „Ausübung", das praktische Leben immer vor Augen hat und alle bürgerlichen und staatlichen Verhältnisse auf Grund der Gerechtigkeit regelt — Recht und Gerechtigkeit sind die Stützen des göttlichen Thrones und noch mehr der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung (Ps.) — musste auch auf den Handel, auf den Austausch von Gütern, bei dem ja die grösste Verlockung, gegen die Gerechtigkeit zu handeln, besteht, Bedacht nehmen und Massnahmen treffen, wTelche die Verletzung ihres Grundprinzips — der Gerechtigkeit — auch auf diesem gefährlichen Gebiete verhüten sollten. An der Spitze des mosaischen Handelsgesetzes steht das Gebot: „Wenn Du Deinem Nächsten etwas verkaufest oder etwas von ihm kaufest, so übervorteile nicht einer den andern" (Lev. C. 25, V. 15). Schon früher jedoch im 19. C, desselben Buches, im mosaischen Sittengesetze, dessen Ausgangspunkt die Aufforderung: „Heilig sollt Ihr sein,, denn heilig bin ich, der Ewige, Euer Gott!", dessen Mittelpunkt das Gebot: „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst" und dessen Endpunkt die Einschärfung: „Gleich dem Eingeborenen von Euch soll

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