Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 7 (7.1902)
- Date
- 1902-07-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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8 Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. Antisemitische Exzesse in Damboritz* Der Hilsner-Prozess hat auch in Damboritz in Mähren seine Schatten geworfen. Wie wir schon im Oktober-Hefte des Jahrganges 1901 berichteten, erstattete die Gendarmerie an das k. k. Bezirksgericht Steinitz die Anzeige, dass am v27. Oktober mehrere Bauernburschen in Dambofitz das Hilsner-Lied sangen, dessen Inhalt in der Aufforderung gipfelte, bei Juden nichts zu kaufen, weil diese unschuldige Christenmädchen schlachten. Zur Begleitung dieses Liedes wurden die Fenster der Synagoge und im Hause des Rabbiners eingeworfen. Mehrere jüdische Einwohner versuchten, diese Exzesse abzuwehren und es kam bei dieser Gelegenheit zu einem Handgemenge und zu mehrfachen Drohungen seitens der Exzedenten, unter denen sich auch ein Bursche evangelischen Glaubensbekenntnisses befand. Das Resultat der gepflogenen Erhebungen war eine Anklage der Brünner Staatsanwaltschaft gegen mehrere Exzedenten wegen Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit durch gefährliche Drohung; doch wurden die Angeklagten bei der am 15. März d. J. vor dem Brünner Landesgerichte abgehaltenen Hauptverhandlung freigesprochen, weil angesichts mehrfacher widersprechender Zeugenaussagen der Tatbestand nicht festgestellt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft beantragte nunmehr die Abtretung der Akten an das Bezirksgericht Steinitz, um wegen der gegenseitigen Misshandlungen Recht zu sprechen und gleichzeitig die Abtretung an die Bezirkshauptmannschaft Gaya behufs Amtshandlung wegen Singens des Hilsner-Liedes. Von dem Steinitzer Bezirksgerichte wurden wieder umfassende Erhebungen gepflogen, und bei der Verhandlung am 15. April erfolgte die Freisprechung sämmtlicher Angeklagten. Dem vom Rechtsschutzbureau der „Union" für die angeklagten Israeliten Albert W a c h smann und Jakob Sachs als Verteidiger bestellten Dr. Siebenschein, Advokat in Gaya, gelang es, eine Versöhnung der Parteien herbeizuführen, so dass von keiner Seite privatrechtliche Ansprüche gestellt wurden, und der Richter motivierte die Freisprechung damit, dass er die volle Ueberzeugung von der Schuld eines oder des anderen Angeklagten nicht zu gewinnen vermochte. Der staatsanwaltschaftliche Funktionär meldete jedoch gegen dieses freisprechende Erkenntnis die Berufung an, die von der k. k. Staatsanwaltschafc in Brünn aufrechterhalten wurde. Bei der für den 17. Juni 1. J. anberaumten Berufungsverhandlung intervenierte über Ansuchen des Rechtschutzbureaus der „Union" als Verteidiger des Albert Wachsmann und Jakob Sachs der Brünner Advokat Dr. Hieronymus Fialia. Dieser machte in seinem Schlussvortrage geltend, dass das Urteil des Erstrichters jedenfalls opportun erscheine, weil es dem idealen Zwecke der Strafrechtspflege Rechnung