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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-03-01 · 3 (3.1902) · p. [Seite]

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
3 (3.1902)
Date
1902-03-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union. Nr. 3 Wien, März 1902 14. Jahrgang yyay^V^i/W^^'^y^U'^ In eigener Sache. Der Bürgermeister von Wien, Dr. L u e g e r, hat in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 14. Februar d. J. unserem Vereine eine denuneiatorische Thätigkeit imputiert und die Thatsache, dass ein unschuldig zum Tode verurtheilter mittelloser Glaubensgenosse nach Beistellung eines Vertheidigers seitens der „Oesterreichisch - Israelitischen Union" in neuerlicher Schwurgerichtsverhandlung freigesprochen wurde, in einem solchen Sinne gedeutet, als ob durch unseren verderblichen Einfluss ein Schuldiger der verdienten Strafe entgangen wäre und das Geschwornen- Gericht ein beeinflusstes Urtheil gefällt hätte. Dass das Oberhaupt der grössten Gemeinde im Reiche und der Chef einer Verwaltungsbehörde, sich in derartiger Weise äussert, bezeichnet die Persönlichkeit nicht minder wie das politische Niveau, auf dem sich unsere öffentliche Zustände hefmden. Die Abgeordneten Schneider und Prochazka haben auch in derselben Sitzung, ebenso das „Deutsche Volksblatt" vom 16. Februar in gewohnter Weise unserer Intervention im Processe Hüls n e r gedacht. Diese Intervention, welche, leider verspätet, zu einer Zeit angerufen wurde, als schon die Spuren der That vielfach verwischt waren, war uns dadurch zur Pflicht geworden, dass, dank der Thätigkeit der Abgeordneten Schneider und Gonsorten, die Ermordung der Agnes Hruza zum Ausgange einer erbärmlichen Ritualmordhetze gemacht worden war. Wenn übrigens das „Deutsche Volksblatt" von einem geständigen jüdischen Doppelmörder spricht, so muss nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Schwurgerichtsverhandlungen in Kuttenberg und Pisek das Dunkel keineswegs aufgehellt haben, welches über den Mordaffairen Hruza und Klima schwebt. Zwischen dem Gutachten der medicinischen Facultät der czechischen Universität in Prag und dem Verdicte der Geschworenen besteht ein nicht zu überbrückender Widerspruch. Indem wir uns eine gelegentliche eingehende Erörterung dieser durchaus nach nicht zum Abschlüsse gelangten traurigen Angelegenheit vorbehalten, beschränken wir uns heute auf die Erklärung, dass wir noch wie vor an der Ueberzengung festhalten, dass die Geschworenen, indem sie Leopold

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