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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-02-01 · 2 (2.1902) · p. Seite 21

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
2 (2.1902)
Date
1902-02-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
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21 14. December ein Kind nach der Synagoge gelockt worden sei. Die Polizeibehörde veröffentlichte in der „Strehlener Zeitung" folgende Bekantmachung: „300 Mark Belohnung. Angeblich soll am Sonnabend den 14. d. in der Dunkelstunde ein Kind unter gemachten Versprechungen in das Synagogengrundstück gelockt worden sein. Wer uns hierüber Aufklärung bringt und den Anstifter hierzu so bezeichnet, dass derselbe zur Verantwortung gezogen werden kann, erhält 300 Mann Belohnung. Strehlen, den 20, December 1901. Die Polizeiverwaltung. N e u m a n n/ Wenige Tage darauf kam die Aufklärung durch folgende amtliche „Bekanntmachung. Zu den Vorgängen, die sich angeblich am 14. d. M. im hiesigen Synagogen - Grundstück zugetragen haben sollen, theilen wir mit: Die Angaben der Mutter, sowie der betheiligten Kinder haben sich als völlig widersprechend und haltlos, die hieraus gefolgerten Gerüchte als unbegründet erwiesen, so dass die zuständigen Behörden keine Veranlassung gefunden haben, die Sache aufzunehmen. Trotz Aussetzung einer namhaften Belohnung hat sich bisher niemand gefunden, der zur Aufklärung irgend etwas beizutragen vermochte. Zur Widerlegung der Gerüchte, welche zu einer ungerechtfertigten Beunruhigung der Bewohner geführt haben, geben wir nachstehend den zugrunde tiegenden Sachverhalt: Mittwoch den 18. d.M. erstattete uns die Kesselheizersfrau Poller die Anzeige, dass am Sonnabend den 14. d. M. ihr 5jähriger Sohn in das Synagogen-Grundstück gelockt und dort längere Zeit zurückbehalten worden sei. Die Vernehmung dieses Knaben, sowie des 7jährigen Bruders und des 10jährigen Knaben Polster, in deren Gesellschaft sich der Knabe befunden hatte, gestaltete sich folgendermassen: Es sollen Männer, angeblich Juden mit Bärten und Larven, die Kinder unter Versprechungen in das Synagogen-Grundstück gelockt haben; dieser Aufforderung soll nur der jüngste Knabe Folge geleistet haben und dafür beschenkt worden sein. Die Angaben der älteren Knaben widersprechen sich, bald sollen es Männer, bald ältere Jungen gewesen sein, bald waren es zwei, bald wieder drei: die grösseren Knaben behaupten, dass der Knabe links um das Synagogen-Grundstück herumgeführt worden sei, während dieser rechts herumgegangen sein will. Polizeilicherseits zur Synagoge geführt, vermochte der Knabe nicht anzugeben, wo er gewesen sei, auf jeder Bank, die ihm ins Auge fiel, im Garten, in der Kammer, im Vorraum der Synagoge wollte er gesessen haben, gefragt, wer ihn hinausgelassen habe, behauptet er, ein Briefträger; eine amtliche Anfrage# bei der Postbehörde ergab die Unwahrheit, dann sollte es ein Polizist gewesen sein, und als auch dies sich nicht bestätigte, sollten es wieder dieselben Personen gewesen sein, die ihn hineingeführt hätten. Thatsache ist, dass der Knabe kurze Zeit, nachdem er sie verlassen, zu seinen Spielkameraden zurückkehrte, ohne die geringen Zeichen einer ausgestandenen Angst. Strehlen den 30. December 1901. Die Polizei-Verwaltung. Neuman n."

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