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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-01-01 · 1 (1.1902) · p. Seite 27

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
1 (1.1902)
Date
1902-01-01
Page
Seite 27 (sequence 27)
Language
German
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worden waren, gerieth ein Angestellter des Geschäftes beim Anblick des Burschen derart in Wuth, dass er ihn ergriff und durchprügelte. Darauf sperrte er ihn ein, wie es heisst, in der Absicht, die Polizei zur Personalfeststellung herbeizurufen. Mittlerweile hatte sich auf der Strasse eine grosse Volksmenge angesammelt, die durch das Verschwinden des Burschen in nicht geringe Aufregung gerieth; man dachte an den Xantener Knabenmord, der zu dem Buschhoff-Process geführt hat; auch damals soll der später als Leiche aufgefundene Christenknabe in ein Judenhaus gezerrt worden sein. Zum Glück, vielleicht zum grössten Glück für Mildenberg, erschien ein Gendarm, dem das Vorgefallene mitgetheilt wurde. Dieser gieng in das Haus, stellte den Sachverhalt fest und liess den Knaben laufen. Wie es heisst, soll gegen den Angestellten des Mildenberg'schen Geschäfts— Mildenberg selbst war verreist — Strafanzeige wegen Misshandlung und Freiheitsberaubung erstattet worden sein. Mildenberg dagegen hat sich veranlasst gesehen, gegen einen christlichen Geschäftsconcurrenten, der aus dem Vorfall Capital zu schlagen suchte, vorzugehen. Damit hätte nun eigentlich die ziemlich bedeutungslose Sache erledigt sein müssen, wenn nicht der Glaube an den Ritualmord gewesen wäre. So entstanden die ungeheuerlichsten Gerüchte, die sehr bald über die Grenzen von Cleve hinausdrangen. In der Umgegend wusste man bereits von dem Auffinden einer blutleeren Leiche im Hause des Juden Mildenberg zu erzählen : nach einem anderen Gerücht soll der Knabe erst nach langem Suchen durch den Gendarmen in einer vernagelten Kiste, zwar noch lebend, aufgefunden worden sein. Eine in dem Schaufenster eines Clever Geschäftes ausgestellte, hierauf hinzielende Darstellung wurde polizeilich verboten.;■ ' * Der Restaurateur in Ungerreigen, David Steiner, begab sich vor kurzem nach Amerika. Nicht lange vorher hatte seine Magd ihren Dienstort verlassen, ohne dass man wusste, wohin sie sich begeben habe. Der Kutscher Johann Hommer in Gänserndorf verbreitete nun das Gerücht, an dem Mädchen sei von ihrem Dienstgeber David Steiner mit Unterstützung seines Bruders Isidor Steiner, des Bierdepositärs der St. Marxer Brauerei in Gänserndorf, ein Ritualmord begangen worden. Herr Isidor S t e i n e r erhob deshalb gegen Hommer durch Dr. Leopold Rosenfeld die Ehrenbeleidigungsklage bei dem Bezirksgerichte Matzen. Inzwischen hatte die ausgestreute Nachricht von der Ermordung des Dienstmädchens die Gendarmerie bewogen, Erhebungen zupflegen,und diese ergaben, dass das Mädchen in der Zuckerfabrik alsTaglöhnerin inDürnkrutarbeite. Auf AntragDr.Leopold Rosenfelds beschloss nun der Strafrichter Dr. W a n e k, mit Rücksicht auf die bereits als Consequenz erhobenen amtlichen Recherchen, den Strafact dem Kreisgerichte Korneuburg wegen Verbrechens der Verleumdung zu übermitteln, vor welchem sich nun Hommer zu verantworten haben wird. Aufklärung des Skurzer Mordes? Unweit einer Brücke des Dorfes Skurz (Kreis Pr.-Stargard) fand man am Morgen des 22. Jänner 1884 die grässlich verstümmelte Leiche

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