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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-07-01 · 7/8 (Juli/August 1901) · p. Seite 32

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
7/8 (Juli/August 1901)
Date
1901-07-01
Page
Seite 32 (sequence 32)
Language
German
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3^ spricht, in hundert schönen Farben spielt, so wird dessen Wert noch gehoben durch die kostbare Einfassung, die ihm der „Verband der jüdischen Wohlthätigkeitspflege'' gibt! Betrachten wir nun den Ring, dem der kostbare Stein zum Schmuck diente. Es ist der Deutsch-Israelitische Gemeindebund. Diese vor dreissig Jahren geschaffene grösste Institution der deutschen Judenheit bestrebt sich für die durch die Ungunst der Gesetzgebung eines einheitlichen Rechtsbodens entbehrenden, in manchen Bundesstaaten vollständig atomistisch zersplitterten jüdischen Gemeinden das innere zusammenhaltende Band darzustellen, eine Zusammenfassung des gesammten Verwaltungs-, Erziehungs und Wohlthätigkeitswesens zu bieten. Die erstere Aufgabe interessiert uns heute nicht. Dagegen ist unter der Herrschaft des Fürsorgeprincipes das Erziehungsvom Wohlthätigkeitswesen nicht zu trennen. Was sollte aus dem Nachwuchs in den kleinen, durch Abzug nach den grossen Städten immer mehr verarmenden Gemeinden werden, die mit Ueberanstrengung ihrer Kräfte nicht imstande sind, einen gebildeten Religionslehrer, der diesen Namen verdient, zu besolden? Auf welches geistige und sittliche Niveau würden auch die Grossgemeinden, diesich ja aus den kleinen remitieren, herabsinken, wenn der Deutsch-Israelitische Gemeindebund nicht seine fürsorglichen Beihilfen an die Zwerggemeinden gewährt, die es ihnen ermöglichen, einen Mann anzustellen, der den Geist der vom D.-I. G.-B. verbreiteten ..Grundsätze der jüdischen Sittenlehre"' unseren künftigen Gemeindemitgliedern übermittelt? Selbstverständlich ersparen die vom Gemeindebunde seinen 150 Clientelgemeinden gewährten Subventionen diesen die Pflicht der Selbsthilfe nicht, nur die erdrückende Ueberlast wird ihnen abgenommen. Vollständig machtlos stehen die kleinen Gemeinden der moralischen Aufgabe gegenüber, für das Alter und für die Hinterbliebenen ihrer kärglich besoldeten Beamten zu sorgen, und doch hängt der Weiterbestand und die Existenzberechtigung der Gemeinden von einem leistungsfähigen Beamtenstande ab. Da gewährt der Gemeindebund unseren Gemeindebamten, die ihr Leben bei der hiesigen rühmlichst bekannten Gesellschaft „Victoria'* versichern, Beihilfen zu den Prämienzahlungen, die in der Regel der Prämie für 1000 Mark gleichkommen. Bisher gemessen 900 dienten dieses Beneficium, so dass der Bund seinen Schützlingen die unverächtliche Gabe von 900 000 Mark zuwenden kann. Wichtiger noch ist es, dass die Beamten durch diese Zuwendungen dazu angeregt werden, selbst ihr Mögliches zu leisten, und so kann der Gesammtbetrag, der unserem Beamtenstande aus diesem Verhältnisse direct oder indirect zufliessenden Summe auf das Drei- bis Vierfache einer Million geschätzt werden. Solches vermögen auf dem socialen Gebiete die verbundenen Principien der Selbsthilfe und Fürsorge zu leisten. Der Segen dieses Vorgehens wirkt aber noch weiter. Die Lehrerschaft, neuerdings auch der Rabbinerstand, haben sich zusammengethan, um das Vorbild zu befolgen, um sich durch gemeinschaftliches Arbeiten eine Pensions- und Relictencasse für ihr eigenes Alter und für ihre Hinterbliebenen zu schaffen. So sucht der Gemeindebund üb. zur Selbsthilfe anzuregen, deren wirksamstes Mittel die Zusammenfassung der zersplitterten Einzelkräfte ist. Durch seine eigene Thätigkeit ist er bestrebt, die noch übrig bleibenden Lücken auszufüllen. (Schluss folgt.)

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