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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-05-01 · 5/6 (Mai/Juni 1901) · p. Seite 19

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
5/6 (Mai/Juni 1901)
Date
1901-05-01
Page
Seite 19 (sequence 19)
Language
German
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19 oppesp©i)dei)zet). Wien. Die Verwerfung der Nichtigkeitsbesch wer de Leopold Hilsners vor demCassationshofe erfolgte aus rein formalen Gründen. Der Cassationshof hat mit seiner Entscheidung lediglich ausgesprochen, dass von Seite des Piseker Gerichtshofes wesentliche Grundsätze des Verfahrens nicht hintangesetzt oder verletzt wurden. In eine Prüfung der Frage, ob das Verdict der Piseker Geschworenen auch sachlich gerechtfertigt war, hat sich das oberste Tribunal befremdlicherweise nicht eingelassen, obwohl die Befassung mit dieser Frage angesichts des auf Mitschuld am Morde lautenden Wahrspruches sehr nahe gelegen wäre. Wohl aber hat der Cassationshof mit einer jeden Zweifel ausschliessenden Deutlichkeit die Polnaer Morde neuerdings auf das sexuelle Gebiet verwiesen. Diesbezüglich heisst es in den Urtheilsgründen : „Auch durch die Zurückweisung des Antrages auf Einvernahme von Sachverständigen darüber, dass die am Hals der Hruza constatierte Wunde von einem Schächtschnitte herrührt, konnte ein die Verteidigung sichernder Grundsatz des Processverfahrens nicht verletzt oder hintangehalten werden, weil — mag der Schnitt auch im Laufe der Verhandlung geradezu als Schächtschnitt bezeichnet worden sein — festgestellt wurde, dass der Kehlkopfknorpel angeschnitten wurde, die Annahme eines Schächtschnittes sich daher als hinfällig erwies. Ueberdies wurde bezüglich der Frage der Schnittwunde auch in dem Facultätsgutachten gesagt, dass der Schnitt mit einem gewöhnlichen starken Me.sser zugefügt worden sein kann und dass nach eben diesem Gutachten kein Grund vorlag, dass das Blut zu gewissen religiösen Zwecken verwendet wurde, das Motiv derThat liegt vielmehr auf einem ganz anderen Gebiet e." Ob sich die Bluthetzer mit diesem Ausspruche des Cassationshofes beruhigen werden, bleibt allerdings fraglich. Würden sich die Herren vor der Autorität der höchsten gerichtlichen Instanz beugen, dann könnte die Sache auch für uns Juden als abgethan gelten. Mittlerweile hat der Pfarrer Vlazek, der von reichsdeutschen Blättern beschuldigt wurde, dem Bruder der ermordeten Agnes Hruza in der Beichte den Rath zur Anbringung eines Schächtschnittes und zur Aussetzung der Leiche am Rande des Brezinawaldes ertheilt zu haben, die erwähnten Blätter vor dem Mainzer Schöffengerichte auf Ehrenbeleidigung geklagt. Die auf den 26. April angeordnete Verhandlung wurde auf den 28. Juni vertagt. Karlsbad. Herr Droguist Wilhelm Etzel in Karlsbad sendet uns folgende Berichtigung: Es ist unwahr, dass ich in Gemeinschaft mit dem Karlsbader Badearzte Herrn Dr. Karl Na gl bei einer grossen Antisemiten- Versammlung die Grüsse eines nicht existierenden Karlsbader Antisemitenbundes überbrachte. Wahr ist vielmehr, dass ich in Berlin lediglich weilte, um Herrn MUDr. Janssen, Privatdocenten, der selbst Israelit ist, wegen meines

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