Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 5/6 (Mai/Juni 1901)
- Date
- 1901-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union. Nr. 5, 6 Wien, Mai-Juni 1901 13. Jahrgang /V^M*M*/^^M^*V^M^^*V^^^*A*^i^^*»V*^^^^^V'M%A**^**^^A^^A**^*A^**^^^^A^^ Protokoll über die am 2.April 1901 in Khuners Restaurationssaal abgehaltenen XV. ordentlichen General-Versammlung der „Oesterreichischisraelitischen Union". Vorsitzender : Präsident Kaiserlicher Rath Adolf R u z i c k a. Beginn: 8 Uhr abends. Anwesend: 103 Mitglieder und 15 Gäste. Präsident: „Der Präsenzbogen weist 103 Mitglieder als anwesend aus; statutenmässig wurde die heutig^ General-Versammlung in der „Wiener Zeitung" vom 16. März 1901 ordnungsgemäss kundgemacht. Die gesetzlichen Erfordernisse sind sonach erfüllt, und ich erkläre hiermit die Beschlussfähigkeit der heutigen XV. ordentlichen General-Versammlug. Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, bitte ich drei Herren aus der Versammlung, das Amt der Scrutatoren zu übernehmen, und erlaube mir, die Herren Ehrlich, Marcus und Bernhard Kohn vorzuschlagen. Weiters bitte ich das Mitglied des Beirathes, Herrn Ortschulrath Fuchs, das Scrutinium zu leiten. Schliesslich erbitte ich mir Ihre Zustimmung dafür, dass die Wahl des Vorstandes schon jetzt vorgenommen werde, damit die Herren Scrutatoren in der Zwischenzeit ihres Amtes walten können. (Angenommen.) Nunmehr bitte ich die Herren Scrutatoren die Stimmzettel einzusammeln und unterbreche ich zu diesem Zwecke die Sitzung auf 5 Minuten." (Pause.) Präsident eröffnet die Sitzung wieder und ersucht den zweiten Secretär Herrn Türkei das Protokoll der vorjährigen General-Versammlung zu verlesen. Dr. Bloch (zur Geschäftsordnung) beantragt, mit Rücksicht auf die Thatsache, dass der Inhalt des Protokolls in den Zeitungen und Publicationen der „Oesterreichisch-israelitischen Union" abgedruckt war, von der Verlesung Abstand zu nehmen. Präsident erklärt, dass er gemäss den Bestimmungen der Statuten und in der Erwägung, dass auch Mitglieder anwesend sind, welche das Protokoll nicht kennen, dasselbe verlesen lassen müsse.