Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 3 (3.1901)
- Date
- 1901-03-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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0 n e t e ii vom Geiste der Mauthner - Gruppe und die An tisemitentödte raus Wien, kann da ein deutschböhmisch e i- Abgeordneter noch hoffen, in einer solchen Partei national so wirken zu können, wie es seiner persönlichen Ueberzeugung und dem Wilen seiner Wähler entspricht?" „ Wir haben in Deutschböhmen auch über den Freisinn eine etwas andere Meinung, als die Leute, für welche er keinen anderen Inhalt hat, als Philosemitismus. Es wurde schon vor den Wahlen in diesem Blatte dargelegt, dass die Bedeutung der Judenfrage von beiden Seiten arg überschätzt wird, und wir begreifen es von unserem Standpunkte vollkommen, dass ein nationaler Abgeordneter, auch wenn er kein Antisemit ist. sich lieber mit nationalen Kampfgenossen, die Antise m i t e n sind, verbindet, statt mit Philosemiten, welche national indifferent sind. Er beweist damit nur, dass ihm die nationale Frage höher steht, als die Judenfrage, und das wird wohl auch die Ansicht unserer Bevölkerung sein/ Die Kluft in der „Deutschen Fortschrittspartei" ist mittlerweile überbrückt und der famose Artikel des deutsch-böhmischen „Fortschritts"-Blattes überholt worden. Er beweist aber doch, wie fadenscheinig der Liberalismus der angeblichen Fortschrittsmänner aus Böhmen ist und wie sehr man Ursache hat, sich vor diesen Herren zu hüten. Berlin. (Ein Verfassungsbruch.) In der Sitzung vom 31. Jänner hatte der Justizminister Schönstedt, angeregt durch eine Beschwerde des Abgeordneten Peltasohn über die Zurücksetzung der jüdischen Rechtsanwälte bei der Ernennung zu Notaren, diese ungleiche Behandlung der Juden rückhaltslos zugegeben, aber zu seiner Entschuldigung hinzugefügt: „Ich hätte nicht erwartet, dass nach dieser Seite hin von dem Herrn Abgeordneten Peltasohn gerade der Justizverwaltung Vorwürfe gemacht werden würden, die ja noch die einzige ist in der ganzen Monarchie, in der überhaupt jüdische Assessoren angestellt werden. Alle anderen Verwaltungen lehnen es ab, jüdische Herren zu übernehme n.tf Diese Praxis steht in offenem Widerspruche sowohl zu der Verfassung des preussischen Staates, als auch zu dem Reichsgesetze vom 3, Juli 18(59. Artikel 12 der preussischen Verfassungs-Urkunde besagt. „Der Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse." Und im Reichsgesetze vom 3. Juli 1869, das die Gleichberechtigung der Confessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung ausspricht, heisst es ausdrücklich : „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. I n sbesondere soll die Befähigung zur Theiln ahme an der Gemeinde - und Landesvertretung und z u r B ekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntnisse unabhängig sei n." Mit gutem Geschick und guten Gründen kämpften die Abgeordneten Dr. C r ü g e r (frs. Vp.), Rick er t (frs. Vg.) und Dr. Barth (frs. Vg.) gegen das verfassungswidrige System in Preussen an. Nicht