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Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1898-05-01 · 105 (5.1898) · p. Seite 5

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Journal
Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
10 (1898)
Issue
105 (5.1898)
Date
1898-05-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 105. Mittheilungen der Oesterr.-Israel. Union. 5 zwischen dem Geiste unserer Gesetze und dem Geiste der Verwaltung die Schuld liegt, wenn nicht immer und überall dem Angriff die Abwehr, der Lüge die Richtigstellung, der Unbill die gesetzliche Sühne folgte. Trotzdem sind unsere Bemühungen vielfach von wirksamem Erfolge gewesen und wir danken dies zum nicht geringen Theile dem erfreulichen Entgegenkommen, welches uns gleichartige Institutionen und opferwillige Männer in Böhmen, Mähren und Galizien entgegengebracht haben, so dass wir heute, namentlich für den Recherchendienst, eine weitverzweigte und festgefügte Organisation über ganz Oesterreich besitzen. Zum Berichte über die Thätigkeit unseres Abwehr-Bureaus übergehend, müssen wir zunächst betonen, dass nicht alle der von uns recherchirten und ganz oder theilweise durchgeführten Fälle sichzur öffentlichen Besprechung eignen. Zum Theil gebieten uns Familien- und Geschäftsrücksichten der Betheiligten Discretion, zum Theil sind es politische Interessen der wichtigsten Art, welche uns zur Wahrung des Geheimnisses zwingen. Gerade über die wichtigsten und weittragendsten der erzielten Erfolge können wir uns hier nicht so offen aussprechen, wie wir dies selbst wünschten. Diese Erfolge haben uns aber, wie wir mit Befriedigung constatiren dürfen, die Ueberzeugung verschafft, dass die Abwehr gesetzwidriger Angriffe auf das Judenthum in Oesterreich noch lange kein fruchtloses Beginnen ist und dass unsere Glaubensgenossen in Oesterreich noch keineswegs recht- und hilflos dem Anstürme ihrer Widersacher preisgegeben sind. Unser Bureau hat vom 15. December 1897 bis zum ^). April 1898 in 82 Fällen intervenirt und Erhebungen gepflogen. Die überwiegende Mehrzahl dieser Fälle betraf galizische Vorfälle, so dass in Folge der weiten Entfernung und anderer localer Schwierigkeiten die Feststellung des thatsächlichen Sachverhaltes mit einem bedeutenden Aufwände an Zeit, Mühe und Kosten verbunden war. Aber gerade in diesen schwierigen Fällen hat sich unsere Organisation vortrefflich bewährt. In 19 Fällen haben wir eine thatsächliche Berichtigung in den betreffenden antisemitischen Blättern bereits erzwungen, in vier Fällen ist das Berichtigungsverfahren noch im Zuge. In zwölf Fällen sind, zumeist in Folge der noch schwebenden gerichtlichen Untersuchung, unsere Erhebungen noch nicht abgeschlossen; in elf Fällen erwiesen sich die Meldungen ganz oder theilweise als wahr, so dass ein Einschreiten von unserer Seite ausgeschlossen erschien, in sieben Fällen, war eine Berichtigung wegen Verweigerung der Vollmacht oder mangels einer juristischen Person unmöglich, in vier Fällen lehnten die betheiligten Personen selbst eine Berichtigung ab, in einem Falle veranlassten wir eine thatsächliche Constatirung in den liberalen Blättern, in einem Fall wiesen wir die gegen unsere Glaubensgenossen erhobenen Anwürfe in einer Petition an den niederösterreichischen Land-

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