Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 10 (1898)
- Issue
- 101 (3.1898)
- Date
- 1898-03-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Mittheilungen der Oesterr.-Israel. Union, Nr. 101. Aus dem Protokolle der am Samstag den 12. Februar 1898, stattgefundenen Vereinsversammlung der „Oesterr.-Israel. Union". Vorsitzender: Präsident Wilhelm Anninger. Schriftführer: Secretär Josef Fuchs. Nach Begrüssung der zahlreich erschienenen Mitglieder und Gäste durch den Vorsitzenden, ergriff Herr Universitäts-Docent Dr. 'S. Ehrmann das Wort zu seinem Vortrage: ,,Ueber die culturhistorische Bedeutung der Juden als Aerzte." Docent Dr. Ehr mann (mit grossem Beifalle begrüsst): Meine Herren und Damen! So wunderbar und so beispiellos wie die Geschichte unseres Stammes überhaupt, ist auch die Geschichte derjenigen Juden, welche sich mit der Medicin in Theorie und Praxis befassten. Wenn unser Stamm heute noch besteht, so ist es nicht zum geringsten Theile ein Verdienst seiner hygienischen und medicinischen Bestrebungen. Es ist daher die Geschichte der jüdischen Aerzte und Naturforscher ein wichtiger Theil der Culturgeschichte unseres Stammes. Wenn wir die Bedeutung der medicinischen Bestimmungen der Bibel würdigen wollen, müssen wir bedenken, unter welchen Völkern Israel lebte. Es waren die Assyrer, Babylonier, Phönicier und Aegypter in Bezug auf die Kunst den Juden überlegen. Ihre ungeheueren Bauwerke, die wir heute bewundern, hatten bei den Juden nichts Aehnliches. Dies kam eben daher, dass bei den genannten Völkern der weitaus grösste Theil der Menschheit sich blos mechanischer Sklavenarbeit hingeben musste, und die gab es bei den Juden nicht. Die Socialhygiene der Juden war eine ihrer stärksten Seiten. Socialhygienische Bestimmungen finden sich schon in dem allerersten Gesetze Israels, in den zehn Geboten. Zu der wichtigsten gehört das Gebot der Sabbathruhe, welches nicht blos für die Juden, sondern auch für die Fremden unter den Juden galt. Es enthielt zunächst das Gebot der Arbeit: „Sechs Tage sollst du arbeiten", während bei den Nachbarvölkern nur die unterste Schichte zu arbeiten hatte. Ein derartiges Gebot der Arbeit hebt nicht nur das sittliche Niveau und die Würde des Menschen ausserordentlich, sondern fördert die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetze. Der siebente Tag istRuhetag desEwigen, an diesemTage wirst Du keine Arbeit verrichten, weder Du noch Dein Sohn, noch Deine Tochter, nochDeinDiener, noch Deine Dienerin, nochDeinVieh, noch der Fremde, der unter Deinem Dache ist. Hier haben wir das Postulat