Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 9 (1897)
- Issue
- 98 (12.1897)
- Date
- 1897-12-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 98. 3 Das Rechtsschutz-Comite des Vereines hatte Gelegenheit, in mehreren Angelegenheiten eine rege Thätigkeit zu entfalten. Nebst mehreren wichtigen Fällen ist es hauptsächlich das bekannte Schächtverbot der Gemeindevertretung von Rumburg, das dem Rechtsschutzbureau durch seinen Vertreter Dr. Wilhelm Papppenheim Gelegenheit gab, der Cultusgemeinde in Rumburg vor dem Cassationshofe zu ihrem Rechte zu verhelfen. Der bisherige Secretär des Rechtsschutz-Bureaus Herr Dr. Siegfried Grünfeld wurde zum Beirathe des Bureaus gewählt. Die am 24. Mai d. J. im Abgeordnetenhause eingebrachte Interpellation des seither verstorbenen Abgeordneten Dr. Ambros Mayr bezüglich der Confessionslosigkeits- Erklärung jüdischer Mittelschüler veranlasste den Vorstand, sich mit dieser Angelegenheit eingehend zu beschäftigen. Aus den statistischen Daten, die die Cultusgemeinde dem Vereinsvorstande bereitwilligst zur Verfügung stellte, gewann derselbe die Ueberzeugung, dass diese Sache, wie so viele andere, aus bekannten Gründen aufgebauscht wurde und beschloss, an den Cultusvorstand mit der Bitte heranzutreten, diese Daten an competenter Stelle zur Kenntniss zu bringen. Aus dem Materiale wurde festgestellt, dass von durchschnittlich 2550 jüdischen Mittelschülern in den Jahren 1892 — 11, 1893 — 12, 1894 — 15, 1895 — 10, 1896 — 11, 1897 — 6 sich confessionslos erklären Hessen. Von diesen 2550 Mittelschülern sind es im Ganzen 1% Percent, welche die Note „nicht genügend" in Religion hatten. Auch bezüglich des Stadtraths-Beschlusses wegen Nichtvermiethung eines der Commune Wien gehörigen Hauses in der Währingerstrasse an Israeliten wurde des Principes halber der Beschluss gefasst, an den Cultusvorstand mit der Bitte heranzutreten, bei der Statthalterei vorstellig zu werden, dass dieser Beschluss mit den bestehenden Staatsgrundgesetzen im crassen Widerspruche stehe. Diese Mittheilungen wurden von der Versammlung mit lebhaftem Beifalle entgegengenommen. Namens des Vorstandes erstattete Vorstands-Mitglied Dr. S. Elias das Referat über den dritten Punkt der Tagesordnung: Stellungnahme zum Antrage des Vicebürgermeisters Dr. Neumayer, betreffend die Ernennung von Richtern jüdischer Confession. Dr. Elias bekämpfte sowohl den diesbezüglichen Antrag des derzeitigen Vicebürgermeisters Dr. Neumayer, als auch die Motivirung desselben, indem er behauptete, dass die Heiligkeit des Eides zu allen Zeiten und unter allen Völkern nicht blos lebhaft gefühlt, sondern auch klar erkannt und ausgesprochen worden ist: Nicht blos bei dem Volke, das Gott einer ganz besonderen Offenbarung würdigte, vernehmen wir wiederholt die erschütternde Warnung: „Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und entheiligen den Namen Eures Gottes; denn ich bin der Herr", sondern auch bei den Heiden, denen eine vollkommene Erkenntnis