B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 2 (2.1926)
- Date
- 1926-02-01
- Page
- Seite 30 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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30 Dazu .kommt, daß eine aufteilende wirtschaftliche Berechnung des Anteiles der Güterquellen an der Güter-Erzeugung überhaupt nicht möglich ist. Nur wenn eine Güterquelle nicht am Ertrage mitwirkt, erschließt man negativ ihren Anteil. Ein Anhänger der wirtschaftlichen Gerechtigkeit ist der wissenschaftliche Sozialismus, insofern, als er seine Forderungen auf den Nachweis gründet, daß aller Wert nur den Arbeitern zuzurechnen ist, denen er lediglich durch Ausnutzung einer vorübergehenden volkswirtschaftlichen Organisationsform (Trennung des Kapitals von der Arbeit) zum Teil von anderen Gesellschaftsklassen (Unternehmer, Kapitalisten, Grundbesitzer) vorenthalten wird. Indes fällt der Sozialismus nicht mit dieser — anfechtbaren — wissenschaftlichen Grundlage. Vielmehr hat die Kritik nur den Erfolg, daß der Sozialismus eben selbst die Begründung seiner Forderungen in das Ethische verschiebt, die sozialistischen Forderungen werden nicht mehr als wirtschaftlich gerecht, sie werden als gerecht überhaupt, sie werden schließlich als (Sittlich richtig bezeichnet. Aber auch sittliche Gerechtigkeit, also eine Gerechtigkeit, für die sittliche Eigenschaften und nicht wirtschaftlicher Beitrag maßgebend wären, ist für die Volkswirtschaftspolitik als Selbst zweck undurchführbar. Denken wir nur an den einfachsten Fall, daß der sittlich Bessere über mehr Güter verfügt als der sittlich Mindere. In diesem Falle ist ein Güter z u w a c h is für den vermögenden sittlich Besseren minder wertvoll, als es der gleiche Zuwachs für den ärmeren sittlich minder Guten wäre. Wem ist in einem solchen Falle zuzuteilen? Daß nicht unbedingt dem sittlich Besseren, ist evident. Denn das hieße, unter Umständen selbst die Existenz des sittlich minder Guten zu vernichten^ um dem sittlich Besseren auch nur einen für ihn geringfügigen Vorteil zuzuwenden. Wenn aber in solchen Fällen eine Grenze gezogen werden soll, wo ist sie zu finden? Bei welchem subjektiven Wertunterschied der Güter ist noch dem Besseren, und bei welchem schon dem Minderen zuzuteilen? Diese Probleme sind vom Standpunkte der Gerechtigkeit als Selbstzweck unlösbar. Denken wir an die Zuteilung einer Geldsumme an einen Dichter oder Gelehrten von hervorragenden sittlichen Qualitäten einerseits und an einen geschickten Unternehmer von durchschnittlicher sittlicher Qualität andererseits. Es ist sicher, daß der Unternehmer, der das Geld gewinnbringend verwendet, davon einen Gebrauch machen wird, der auch der Gesamtheit einen größeren Vorteil bringt. (In Ausnahmsfällen werden freilich verdienten Personen Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gemacht, um sie z. B. wirtschaftlich unabhängig zu machen. Allein das sind eben Ausnahmsfälle.) Gerechtigkeit kann also in keiner Form letztes Ziel, d. h. Selbstzweck der Wirtschaftspolitik sein. Gerechtigkeit ist vielmehr nur ein M i 11 e 1 zur Erreichung des letzten Zieles und dieses ist eine Vermehrung der als solche geschätzten, letzten, d. h. keiner weiteren B e g r ü n d u n g bedürfenden Werte. Soweit sich dieser letzte Zweck auf anderem Wege besser erreichen läßt, wo also durch Anwendung der Gerechtigkeit keine Summierung letzter Werte herbeigeführt wird, entfällt ihre Berechtigung und jenes Mittel tritt an ihre Stelle, welches unter den obwal-