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B'nai B'rith · 1925-02-01 · 2 (2.1925) · p. Seite 46

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Journal
B'nai B'rith
Volume
4 (1925)
Issue
2 (2.1925)
Date
1925-02-01
Page
Seite 46 (sequence 22)
Language
German
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46 2- Gelegentlich der Trennung der Ostrauer Brüder von der „Silesia" wurden au oh die Fonde, welche schon früher 'bei Ableben Ostrauer Brüder geschaffen worden waren, der.w. „Osfcn&via" übergeben, ebenso wurde auch rücksichtlich der sonstigen Vermögenstrennung mit den Ostrauer Brüdern eine Vereinbarung getroffen. 3. Auf Grund der von der s. w. Großloge herausgegebenen Richtlinien für die Witwen- und Waisenversorgung wurden von Br. Expr. Dr. Fuchs die Grundsätze ausgearbeitet, nach denen bei der gedachten Versorgung in M.-Ostrau vorgegangen worden wird und die auch von den Troppauer Brüdern angenommen sind. Diese Grundsätze sind folgende: a) für die der Loge „Silesia" angehörigen Brüder wird ein besonderer Cnterstützungsfond für notleidende Brüder, deren Witwen und Waisen in der Weise gegründet, daß jedes Logenmitglied verpflichtet ist, mindestens monatlich einen Beitrag von Kc 10.— zu leisten, b) für den Fall des Eintrittes der Bedürftigkeit hat jede Witwe und jedes Waisenkind einen moralischen Anspruch auf Gewährung des Existenzminimums, soweit die eigenen Einkünfte, bezw. Unterstützungen anderer Art nicht ausreichen; c) alljährlich wird von dem mit der Verwaltung dieses Unterstützungsfondes betrauten Komitee, das aus sämtlichen Expräsidenten und dem jeweiligen Präsidenten, sowie Vizepräsidenten besteht, die Höhe des Existenzminimums festgesetzt; » d) das Unterstützungskomitee hat in jedem einzelnen Sterbefalle unter Zuziehung des bestellten Pflegers festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung vorhanden sind, und die diesbezüglichen Beschlüsse zu fassen, wobei bestimmt wird, daß die Abweisung eines Unterstützungsantrages nur mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten .Mitglieder des Komitees gefaßt werden kann: e) sollte voraussichtlich der vorhandene Interstützungsfond samt den jährlichen normalen Beiträgen zur Deckung der zu leistenden Unterstützungen nicht ausreichen, sind im Wege des Umlageverfahrens die nötigen Mittel zu beschaffen. Hiezu wind noch bemerkt, daß schon gelegentlich des Gründungsfestes der „Silesia" ein Fond zur Unterstützung notleidender Brüder sowie deren Witwen und Waisen geschaffen wurde, der gegenwärtig Kc 36.820-68 bträgt. 4. Als besonderes Vorkommnis, das die Loge „Silesia" betrifft, ist die schon mehrfach erwähnte Trennung der Ostrauer Brüder zu ver- 5. Die Feier der Goldenen Hochzeit des Br. Salomon Czeczowiczka und des 60. Geburtsfestes des Br. Expr. Dr. Hermann Fuchs veranlaßt? die Brüder, zu den Genannten Deputationen behufs Beglückwünsohung der Jubüaro zu entsenden und ihnen künstlerisch ausgefertigte Glückwünschadressen überreichen zu lassen.- Eine ganze Reihe von anderen Brüdern, welche im Berichtsjahre ihr 50., 60. bezw. 70. Lebensjahr zurückgelegt hatten oder in der glücklichen Lage waren. Töchter zu verloben oder zu verheiraten, wurden vom w. Präsidenten in öffentlicher Sitzung beglückwünscht. Bei diesen Anlässen kamen der Lage regelmäßig Spenden zu. 6. Die Betätigung der Frauen im abgelaufenen Jahre war nur ein" sehr beschränkte, indem sie lediglich beim Arrangement des Bruder^ mahles, das anläßlich des Abschiedes der Ostrauer Brüder veranstaltet wurde, mittätig waren. Besonderen Dank verdienen aus diesem Anlaß die Gattinnen unserer Brüder Dr. Wolf und Geßler. 7. An geselligen Veranstaltungen ist außer dem oberwähnten Brudermahl auch das Brudermahl anläßlich der Installation der Beamten und der Einführung neuer Brüder zu nennen. Nicht unerwähnt mag bleiben, daß zum Zwecke der Hebung des geselligen Verkehrs mit den Brüdern in Jägerndorf und um diese mehr

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