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B'nai B'rith · 1925-01-01 · 1 (1.1925) · p. Seite 11

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Journal
B'nai B'rith
Volume
4 (1925)
Issue
1 (1.1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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11 3. Das Pflegerkomitee. Das aus 5 Mitgliedern bestehende Pflegerkomitee ernennt der Präsident aus dar Reihe der bestellten Pfleger. Ein Wechsel in der Person der Komiteemitglieder soll möglichst vermieden werden. Dem Pflegerkomitee obliegt es im allgemeinen, dem Pflegerobmanne als beratendes Organ zur Seite zu stehen, namentlich in der Bestellung der Pfleger und Überwachung der Pflegschaften. Dem Pflegerkomitee obliegt es auch, Uber etwaige hervorgekommene Mängel und nötige Verbesserungen des Pflegschaftswesens zu beraten und eventuelle Vorschläge an die Pflegerversammlung im Einverständnisse mit dem Pflegerobmanne vorzubereiten. 4. Die allgemeine Pflegerversammlung. Die Pflegerversammlung wird aus der Gesamtheit der bestellten Pfleger gebildet. Zu den vom Pflegerobmanne periodisch — mindestens zweimal im Jahre — einzuberufenden Pflegerversammlungen sind der Präsident, der Obmann des Unterstützungskomitees und alle Pfleger zu laden. Die geladenen Pfleger sind verpflichtet zu erscheinen, wenn sie nicht durch triftige Gründe, die dem Pflegerobmanne mitzuteilen sind, abgehalten werden. Verhandlungsgegenstand dieser Versammlung kann nur die Erörterung des Pflegschaftswesen im allgemeinen sein; die Verhältnisse einzelner Pflegschaften dürfen hiebei nur vom allgemeinen Standpunkt und ohne Namensnennung besprochen werden. Den Vorsitz führt der Pflegerobmann. Der Pflegschaftskataster. Es ist bei der „Bohemia" ein Pflegschaftskataster zu führen, das ist ein Verzeichnis sämtlicher Pflegschaften. Er besteht aus losen Grundbuchsblättern, in welche vom Pflegerobmann die allgemeinen Wahrnehmungen jedes halbe Jahr, wichtige Ergebnisse sofort einzutragen sind. Die Verwahrung des Katasters obliegt dem Pflegerobmann. Die Eintragungen sind gegen jedermann, ausgenommen den Präsidenten, strengstens geheim zu halten. Das Katasterblatt enthält für jede Pflegschaft folgenden Rubriken: 1. Name des Bruders, für den die Pflegschaft bestellt wird, den Tag seiner Einführung in die Loge, die Geburtsdaten. Stand, Beruf. Todestag, Ursache der Pflegschaftsbestellung. 2. Name, Alter. Wohnort der Witwe und Daten über ihre materiellen Verhältnisse und ihre Erwerbsfähigkeit. 3. Zahl der Kinder. 4. Name, Alter, Wohnort, Beruf und Stellung der minderjährigen Kinder. 5. Welche Schulen sie besuchen, mit welchem Erfolg? 6. Zu welchem Berufe sie erzogen werden. 7. Sind einzelne Waisen versorgt oder großjährig? In welchen Verhältnissen leben sie?

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