B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 8 (10.1924)
- Date
- 1924-10-01
- Page
- Seite 204 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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204 schaftlichen und dem Rassenantisemitismus abgesehen — derart verzweigt, daß es dem Einzelnen kaum möglich wird, alle diese Zweige in den Bereich seiner Betrachtungen einzubeziehen. Eines ist aber in der Geschichte des Antisemitismus einem jeden Sondergebiete gemeinsam: die Subjektivität in der Wahl der Quellen und der Argumente zur Begründung des Antisemitismus, wie auch anderseits die antagonistisch gerichtete bisweilen ebenso subjektive Apologetik. Der Begründung für den Antisemitismus suchte man vor Jahrhunderten ebenso wie noch heute den Charakter der Objektivität und der Wissenschaftlichkeit dadurch zu verleihen, daß man ihn als eine notwendig gewordene Abwehrmaßnahme charakterisiert und diesen Charakter der Notwehr suchte man durch Zitierung solcher Originalstellen aus der Bibel, aus dem Talmud, aus dem Schulchan Aroch zu erhärten, die schärfsten Christenhaß bei den Juden beweisen sollen. Ich verweise diesbezüglich auf Eisenmengers „Entdecktes Judentum" 2 Bde Königsberg 1711, das späterhin auch einer gewissen Literatur von Chamberlein bis Dinter als Quelle diente. Es ist bekanntlich leicht, einzelne Sätze oder Wörter aus dem Zusammenhange zu reißen und ihnen dadurch einen entstellenden Inhalt zu verleihen, der sich sofort ändert, wenn dieselben Worte oder Sätze im Zusammenhange studiert werden und dies insbesondere dann, wenn auch noch die unmittelbaren Anlässe für dort niedergelegte Behauptungen, Zeitströmungen, mit einem Worte die gesamte Kulturperiode jener Zeit, in der die betreffenden Werke entstanden sind, mit in Kalkül gezogen werden. Eine solche Methode der Nichtbeachtung des Zusammenhanges und der geschichtlichen Entwicklung einer Anschauung macht gerade die vermeintliche wissenschaftliche Methode zur unwissenschaftlichsten. Nicht ganz frei vom gleichen Vorwurf sind aber auch manche Formen jüdischer Apologetik, welche Tatsachen überhaupt negieren wollen — statt unumwunden zu beweisen, wie unsinnig es ist, jahrhunderte und Jahrtausende alte historische Dokumente — und zwar nur solche — auf die Gegenwart anwenden zu wollen, eine Methode, die bekanntlich keinem Volke gegenüber so gerne zur Anwendung gebracht wird, wie gerade den Juden gegenüber. Leichter macht es sich der sogenannte wirtschaftliche Antisemitismus, der seine Argumente kurz etwa folgendermaßen zusammenfaßt: Die den Juden gewährten Rechte der bürgerlichen Gleichberechtigung und der Emanzipation, die Zulassung zu freien Berufen und zu Ämtern und Würden hat Nichtjuden eine Erschwerung im Kampfe ums Dasein und um die wirtschaftliche Existenz gebracht. Mag dies zahlenmäßig — einige Hunderttausend gegenüber vielen vielen Millionen — auch verschwinden, eine solche Erschwerung im Konkurrenzkampf des wirtschaftlichen Lebens wird behauptet, und die, die sie zu empfinden glauben, ziehen logischerweise daraus den konsequenten Schluß: „Wiederentrechtung der Juden." Es entspringt eine solche Forderung der bequemeren Denkweise. Die Diskussion solchen Argumenten gegenüber, die schließlich in der Forderung eines Nummerus clausus auf wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Gebieten schon eine Konzession