B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 6 (6.1924)
- Date
- 1924-06-01
- Page
- Seite 159 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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159 der Notlage, die er vorfand, von seinem guten Herzen geleitet, viel weitergehende Versprechungen gemacht, als sie die Ordensleitung einzuhalten in der Lage war. Nunmehr dränge Amerika auf Rückzahlung und es wird zu erwägen sein, wie man dieser Verpflichtung sowohl in der Darlehens-, als auch in der Kriegsanleiheaktion werde gerecht werden können. Uber diese Frage entspinnt sich eine längere Debatte, an der sich der Br. Großschatzmeister Glaser („Praga"), Br. Großvizepräsident Jerusalem („Bohemia") und die Br. Expräsident Dr. Poläcek („Freundschaft"), Dr. Hutter („Union"), Ing. Teltscher („Philanthropia"), Dr. Fuchs {„Silesia"), Großvizepräsident Dr. Schanzer („Union"), Direktor Freund („Praga") und Langendorf „(Praga") beteiligen. Br. Großvizepräsident Dr. Schanzer stellt den Antrag, die Angelegenheit wegen der Unklarheit der Sachlage dem Generalkomitee zur Entscheidung zuzuweisen. Br. Expräsident Direktor Freund beantragt, die Entscheidung dem s. w. Großpräsidenten im Einvernehmen mit dem Br. Großschatzmeister und dem Finanzkomitee zu überlassen. Dieser Antrag, zu dessen Gunsten der Br. Großvizepräsident Dr. Schanzer den seinigen zurückzog, wird angenommen. Zur Anregung des Br. Expräsidenten Dr. Hofmann („Philanthropia") beantragt Br. Expräsident Dr. Schleißner („Bohemia"), es möge den einzelnen Logen überlassen bleiben, ihre korrespondierenden Mitglieder des geistigen Komitees der Großloge zu den Sitzungen dieses Komitees zu entsenden. Dieser Antrag wird angenommen. Zu Punkt 8 berichtet Br. Großschatzmeister Glaser („Praga") als Obmann des vom Br. Großpräsidenten zur Beratung des Antrages der Loge „Moravia" eingesetzten Komitees für die Frage der inneren Mission, daß sich dieses Komitee in mehreren Sitzungen mit der Angelegenheit befaßt habe, als deren Ergebnis er der Großloge die Annahme folgender Richtlinien für die innere Mission vorschlage: 1. Es wird als Norm aufgestellt, daß es Pflicht jeder Loge ist, die Verbindung mit der Familie verstorbener Brüder aufrecht zu erhalten und den Witwen und Waisen derselben mit Rat und Tat beizustehen. 2. Zu diesem Behufe ist dem Ausbau der Institution der Pfleger ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. Die Pfleger sind zu verhalten, den ihnen auferlegten Pflichten gewissenhaft nachzukommen und über deren Erfüllung periodisch Bericht zu erstatten. In jeder Loge ist ein älterer erfahrener Bruder als Pfleger-Obmann zu bestellen, welchem die besondere Überwachung und Einhaltung der Pflichten der Pfleger obliegt. Derselbe hat ein Buch über alle Familien nach verstorbenen Brüdern zu führen, eine Statistik der Pflegerberichte zusammenzustellen und einmal jährlich der Loge zu berichten. o. Die materielle Unterstützung der Hinterbliebenen nach verstorbenen Brüdern gehört zu den vornehmsten Pflichten jeder Loge. 4. Das Eintreten der Verpflichtungen und das Maß derselben ist bei den vorliegenden Fällen sobald als möglich und im Ablebensfalle sofort gewissenhaft festzustellen. In jedem Falle ist durch den Pfleger