B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 2 (1923)
- Issue
- 9 (11.1923)
- Date
- 1923-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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MONATSBLÄTTER DER GROSSLOGE FÜR DEN CECHOSLOVAKISCHEN STAAT X., I. O. B. B. JAHRGANG II. NUMMER 9 NOVEMBER 1923. INHALT: Totenfeier. — Protokoll der 65. Tagun g des Generalkomitees. — 25. Stiftungsfest der w. Loge „Silesia" in Troppau. — Trauer=S itzung der w. „Union" — Umschau. Totenfeier. Von Friedrich Karl Pick. Es ist eine schöne geheiligte Sitte, die Toten zu ehren; sie ist wohl so alt, als Sitte und Kultur überhaupt zurückreichen in die grauen Zeiten seßhaft werdender Menschheit; der Ahnenkult der Chinesen, der Kaddisch der Juden, der Römerspruch „de mortnis nil nisi bene", sie haben den gleichen Ursprung. Wir selbst haben in den letzten Zeiten leider genugsam Gelegenheit gehabt, die Sitte zu üben. Die ersten Sitzungen nach der sommerlichen Arbeitspause waren erfüllt von den Klagen über den Verlust teuerer und wertvoller Freunde, bedeutender und geehrter Führer; das Septemberheft dieser Zeitschrift war ein einziger großer Nekrolog. Ziemt es sich da nicht, zumal in der Zeit, da die Natur selbst beginnt, das Sterbekleid anzuziehen, Einkehr zu halten und Betrachtungen anzustellen, zu denen verebbender Schmerz und langsam sich lösende Wehmut anregen? In diesen Zusammenhang leuchtete auch von ferne der gehaltvolle Vortrag Br. Prof. Österreichers über das Buch Koheleth. „Was ist der Mensch?" und „Alles ist eitel" sagt Koheleth, aber sein alter ego fügt auch hinzu: „Süß ist dennoch das Leben." Wohl ist es nicht immer süß, dieses Leben; es ist oft auch hart und bitter, aber es ist da und verlangt sein Recht. Leben ist es, das anderes Leben hervorruft, das die Geschlechterfolge schafft und erhält; Leben um Leben reiht sich zur Kette der Generationen, in der der Tod nur eine Zäsur, nur ein kurzes Zwischenglied darstellt. Nicht nur über dieses leider unvermeidliche Zwischenspiel zu klagen, nein, auch das Leben zu schützen, zu hüten, zu erhalten ist unsere Pflicht. Es wäre nicht angebracht, über der Ehrung der Toten zu vergessen, welche Anforderungen die Lebenden an uns stellen. Den Witwen und Waisen mit allen Kräften beizustehen, verlangt unsere Satzung, und es ist recht so; ja — wie bekannt — werden erhöhte Anforderungen nötig sein, dies in ausreichendem Maße