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B'nai B'rith · 1923-05-01 · 5 (5.1923) · p. Seite 105

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
2 (1923)
Issue
5 (5.1923)
Date
1923-05-01
Page
Seite 105 (sequence 5)
Language
German
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105 dann ganz konkrete Anträge an das Generalkomitee, beziehungsweise die Großloge, und zwar unbedingt bis zur nächsten Sitzung derselben, zu stellen Br. Dr. Schleissner erklärte als Korreferent, daß er den Wert und die Bedeutung der gehörten Ausführungen zu würdigen wisse, daß er sich aber doch für eine individuelle Behandlung der Frage gemäß der Eigenart der einzelnen Logen aussprechen möchte. Der vorliegende Antrag trage den Charakter einer Versicherung, wogegen man sich aber schon seinerzeit mit Recht entschieden habe, damit nicht die Rücksicht auf Versorgung, sondern nur ideale Beweggründe für den Eintritt in den Bund maßgebend bleiben. Die Prager Logen kämen auch unter den heutigen Verhältnissen ihren Verpflichtungen vollständig nach. Hiefür sorgten die Pfleger, die die Verbindung zwischen den Logen und den Witwen und Waisen herstellen. Das Existenzminimum könne keineswegs einheitlich festgestellt werden. Wir hätten die Verpflichtung, den Waisen den mangelnden Vater, den Witwen den fehlenden Gatten zu ersetzen; die daraus sich ergebenden Pflichten ließen sich nicht von vornherein und allgemein umschreiben. So könne, um nur einen Fall anzuführen, ein Kind mit ausgesprochener künstlerischer Begabung nicht gleich allen anderen Kindern behandelt werden. Bei den Leistungen der Brüder aber müsse wiederum die ungleiche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. In Prag hätte man sich darum für das System der Selbstbesteuerung entschieden. Aber auch die Entscheidung darüber, welcher Betrag der einzelnen Witwe zu leisten sei,, müsse in jedem Falle der einzelnen Loge überlassen werden. Gleichwohl sei er mit der Einsetzung eines Komitees, das sich an die einzelnen Logen behufs Beschaffung von statistischen Daten wende und sodann sein Gutachten für eine einheitliche Regelung der Frage abgebe, einverstanden. In der lebhaften Wechselrede, die sich an die beiden Referate anschloß, wies zunächst Br. Vizegroßpräsident Jerusalem darauf hin, daß der Antrag der w. ,,Moravia" von einschneidender Bedeutung sei. Ihm liege, wie dem seinerzeit aus guten Gründen aufgegebenen amerikanischen Endowmensystem, ein versicherungstechnisches Prinzip zu Grunde Die einzige richtige Hilfe sei doch nur, wie er dies bereits auf dem Brudertage ausgeführt habe, die Selbstbesteuerung. Br. Expr. Dr. Hermann Fuchs trat demgegenüber warm für die Schaffung eines Versicherungsfondes ein. Es brauchte kein eigentlicher Fond zu sein, es genüge ein Umlageverfahren. Nach seinen Berechnungen würde, wie dies seit Monaten bereits in Mähr.- Ostrau praktiziert würde, ein obligatorischer Monatsbeitrag von 10 K seitens jedes Bruders genügen, wobei allerdings in Mähr.-Ostrau die reicheren Brüder freiwillig einen höheren Beitrag leisten. Sein Antrag baue sich auf zwei Grundgedanken auf: i Auf dem Grundsatze der Solidarität. Es müßten alle Brüder einzahlen, damit die Loge, wenn ein Fall eintrete, wo das Existenzminimum nicht gesichert sei, voll ergänzend eingreifen könne, und 2. auf dem Grundsatze, daß die betreffenden Witwen und Waisen auf diese Ergänzung ein Recht haben sollen. Dem letzteren trat insbesondere Br. Expr. Max Erben entgegen, indem er, gestützt auf seine Erfahrung als langjähriger Ob-

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