Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1896
- Issue
- 16 (15.11.1896)
- Date
- 1896-11-15
- Page
- Seite 76 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— 76 _ uns des Psalmisten Wort: -1^3^31 Nim "pH " 'H!pmS üie D^y1? jrv *6 ,."Wirf nur auf Gott, was Dir auferlegt ist, Er wird Dich schon versorgen! Er giebt nie Wanken dem Gerechten/' Wegen der gleichzeitigen Tagung mit der VJII. Hauptversammlung des bayrischen Volksschullehrervereins, dem die meisten unserer Mitglieder angehören und dessen Programm ein sehr reichhaltiges war, war auf unserer Tagesordnung nur ein Vortrag vorgesehen, den Vorstand Goldstein übernommen hatte. Das Thema lautete: ..Rück- und Vorblick." Einleitend bemerkt der Vortragende, dass gleich dem Wanderer, der eine steile Höhe hinanklimmt und eine Weile rastet, um Rückschau zu halten über die bereits zurückgelegte Strecke, um dann mit neuem Mute und frischer Kraft dem Ziele seiner Wanderung zuzusteuern, auch ihm ein kurzer Blick in die Vergangenheit unseres Religionsschul- und Vereinswesens zu werfen gestattet bei. Die gewonnenen Resultate würden vielleicht imstande sein, uns Stütz- und Haltpunkt in unserem so mühevollen und so reich mit Dornen ausgestatteten Berufe zu geben, den Glauben an den Fortschritt des Guten und Vernünftigen zu beleben, die "Kraft im Kampf um unsere Ideale zu stählen und den Mut zu beschwingen. Der Vortragende warf zunächst einen Rückblick auf die Entwicklung des Schulwesens speziell in Bayern. Den ersten Baustein lieferte das Edikt vom 10. Juni 1813. Von dieser Zeit datiere die Fürsorge der Regierung für den Unterricht der jüd. Jugend. Vorerst hatte diese die christlichen Volksschulen zu besuchen, während für den Religionsunterricht die Eltern Sorge tragen mussten Dies gab den Anlass zum Aufblühen des Cheder-Wesens mit allen seinen Ausartungen, halbjährige Kündigtang und das Institut der Wandertische, auch Versuchsstationen der Lebensmittel genannt, waren stehende Punkte des Vertrags. Erst durch die allerh. Verordnung vom 28. Jan. 1828 wurde die Errichtung eigener Religionsschulen verfügt. In dieser Verordnung war auch ausgesprochen, dass nur Inländer, die mit Erfolg eine Prüfung bestanden, angestellt, von der Kgl. Reg. genehmigt und ohne deren Genehmigung nicht entlassen werden dürften. Der Mangel an geeigneten Bewerbern war indessen die Ursache, dass heute noch ungeprüfte Ausländer wie Inländer Inhaber von Religionsschulstellen sind. In der angeführten Verordnung wurde die Gewalt der Vorstände, besonders in Bezug auf Entlassung, wesentlich eingeschränkt, was anfangs Unzufriedenheit in den Gemeinden erregte; verschiedene Eingaben, welche gegen diese Massregel ankämpften, geben Zeugnis davon. Im Laufe der Zeit hat man sich jedoch beruhigt und an die Ordnung der Dinge. gewöhnt. Rühmend muss hervorgehoben werden, dass in diesem Schulkampfe die Lehrer bei den christlichen Schulinspektoren, denen die Aufsicht über die äusseren Schulverhältnisse übertragen war, Verteidigung ihres angetasteten Rechtes und Schutz gegen geplanten Missbrauch der Gewalt seitens der Gemeinden fanden. Durch M. E. vom 29. Januar 1838 wurde angeordnet, dass bezüglich der Anstellung die isr. Religionslehrer im allgemeinen nach gleichen Normen zu behandeln seien, wie die christlichen Lehrer an deutschen Schulen. Und wenn auch der verstorbene Staatsminister Dr. v. Müller in der Abgeordnetenkammer am 7. April 1892 die Stellung der isr. Religionslehrer als eine rein private erklärte, so wird doch keine bayerische Gemeinde sich herbeilassen, ohne disciplinäre Vergehen eine Kündigung veranlassen. Durch allerh Erlass vom 14. März und 3. Juni 1838 wurden die israelitischen Lehramtskandidaten den Seminarien Würzburg, Bamberg und Schwabach zugewiesen. Wenn man bedenkt, dass die Lehrer zum grössten Teile aus den ärmeren Ständen sich rekrutierten und während der ganzen Bildungszeit die Kosten für Verpflegung u. s. w. zu tragen hatten, so wird man begreifen, dass nur eine geringe Zahl Jünglinge sich dem Lehrerberufe widmeten, die den bestehenden Lehrmangel keineswegs abhelfen honnte. Besser wurde es, als vor circa 30 Jahren die isr. Lehrerbildungsanstalt zu Würzburg m/s Leben gerufen wurde, in welcher Anfangs die Zöglinge unterschiedlos und jetzt noch zum Teile Verpflegung, Wohnung und Unterricht unentgeltlich erhalten. Die Zöglinge sind gehalten, die Schlussprüfung am kgl. Seminar dortselbst abzulegen und die staatlich angeordneten Fortbildungskonferenzen mitzumachen. Auch in diesem Jahre hat die hohe unterfr. Kreisregierung wieder ihr Wohlwollen für unsere Schule bekundet, indem sie für die isr. Schuldienstexpektanten gleich den andern die Erstehung einer einjährigen Schulpraxis vorschrieb, wenn dieselben zur Anstellungsprüfung zugelassen sein wollen. Ref. führte weiter aus, dass diese verschiedenen Verordnungen fast alle die Interessen, die Hebung und Förderung des Schulwagens bezwecken, die Leiter und Führer desselben erfahren aber eine sehr stiefmütterliche Behandlung. Sie müssen sich wohl ein beträchtliches Mass von Wissen und Können aneignen und über den Besitz Rechenschaft ablegen, damit sie wohl befähigt seien, die Schule auf die gewünschte und erforderte Höhe emporzubringen, aber der Lohn bietet für die Mühen und Verantwortlichkeit kein Aequivalent. Es liege noch vieles im Argen und bedürfe der Verbesserung. Erwähnt sei nur die oft jämmerliche Besoldung, die oft noch eine Kürzung dadurch erfährt, dass die Leistungsfähigkeit der Gemeinden durch Wegzug geringer wird. Trotzdem wollen wir nicht verzagen und kleinmütig in in die Zukunft schauen, sondern fest an der Schwelle des 20. Jahrhunderts stehend, rufe Redner den Kollegen den Vers zu: „Bleibet fest und lasset euer Herz euch ermutigen, ihr alle, die ihr zu Gott harrt." Wir wollen aber immerhin nicht klagen und uns in Zufriedenheit fassen, so lange es sich um die Zeit der Aktivität handelt. Möge das Einkommen noch so minimal sein, so lege man sich in jeder thunlichen Weise Einschränkungen auf, die Not macht ja erfinderisch, und schlage sich recht und schlecht durchs Leben. (Schluss folgt.) Verantwortlicher Redakteur: A. Levin, Verlag von Siegir. Cronbach, beide in Berlin. - Druck von E. Suttkus vorm. H. Post, Tilsit.