Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1896
- Issue
- 13 (27.8.1896)
- Date
- 1896-08-27
- Page
- Seite 64 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Begründung eines Verbandes der jüd. Lehrervereine, im deutschen Reiche zu Berlin voll und ganz erfüllt worden sind. Auf Antrag beschliesst die Konferenz einstimmig ohne jede weitere Besprechung, den Eintritt in den Verband der jüd. Lehrervereine im deutschen Reiche. Der Vorsitzende berichtet darauf, dass es dem Verein jüd. Lehrer in der Provinz Hannover erwünscht sei, wenn unser Verein mit dem genannten behufs Wahl der Delegierten sich vereinigen würde, und teilt einen 'darauf bezüglichen Kompromissabschluss mit. Auf Antrag der Herren Ehrenmitglieder wird nun Folgendes zum Beschluss erhoben: ..Der zweite Delegierte des Vereins der jüd. Lehrer in der Provinz Hannover wird von den Mitgliedern des Vereins der Lehrer in den Landrabbinatsbezirken Emden-Oldenburg aus diesem Verein gewählt und tritt nach vorhergegangener Mitteilung an den Vorsitzenden des erstgenannten Vereins an die Seite der Delegierten dieses Hauptvereins. Die Wahl gilt auf drei Jahre.'" Darauf werden Kollege Levy-Norden zum Delegierten u. Kollege Löwenstein-Jever zu dessen Stellvertreter gewählt und bestimmt: ..Falls der Hauptverein mit obenerwähnter Resolution sich nicht einverstanden erklären sollte, so ermächtigt die heutige Konferenz die obengenannten Delegierten als ihre Vertreter selbständig sich zu betrachten." — Zu Punkt 7 der Tagesordnung: ,,Welche gesetzlichen Schritte sind nötig, bezw. welche Grundlagen sind zu schaffen, um definitive Anstellung und Pensionierung der Lehrer und Versorgung ihrer Hinterbliebenen herbeizuführen?'' erhält Kollege Gottschalk-Esens das Wort. In anziehender Weise schildert Ref. die traurige Lage der Kollegen an nicht öffentlichen Schulen und findet nur in dem Gesetz von 1847 den Hebel zur Herbeiführung besserer Zustände für die jüdischen Lehrer in altpreussischen Provinzen. Die Konferenz stimmt auf Empfehlung des Vorsitzenden der bereits auf der Lehrerversammlung in Hannover am 25. Mai d. J. angenommenen Resolution zu, die aus vier Sätzen besteht, und fügt auf Antrag des Kollegen Seelig roch einen fünften Satz hinzu. Die Resolution hat nun folgenden Wortlaut: I. Das Gesetz vom 23. Juli 1847 fordert, dass die jüdischen Familienväter für ausreichenden Religionsunterricht ihrer Kinder Sorge tragen müssen, und dass dieser Unterricht nur von staatlich geprüften Lehrern erteilt werden darf. Es ist daher bei den kompetenten Behörden dahin vorstellig zu werden, dass diese gesetzliche Bestimmung überall zur strengsten Durchführung komme. II. Hierzu ist erforderlich, dass sämtliche jüd. Religionslehrer die allgemeine Bildung eines preussischen Volksschullehrers und die jüd. Volsschullehrer das zur Erteilung des jüd. Religionsunterrichtes nötige Wissen vor einer staatlichen Prüfungskommission nachweisen. III. Der Verband hat dahin zu wirken, dass in den Provinzen, in denen eine derartige _ Prüfungscommission nicht vorhanden, regierungsseitig solche eingerichtet werden. IV. Es ist bei den betreffenden Regierungen dahin zu wirken a) dass sämtliche jüd. Volksschulen Deutschlands als öffentliche anerkannt werden, b) dass die Religionslehrer ohne Genehmigung der Regierung weder angestellt, noch entlassen werden können, wie das in der Provinz Hannover bereits gesetzlich geregelt ist. V. Es ist den Lehrern an nicht öffentlichen Schulen von den Vorständen resp. den vorgesetzten Behörden bei ihrer Anstellung zur Pflicht zu machen, einer in Deutschland bestehenden Pensionskasse beizutreten oder in eine Lebensversicherung sich einzukaufen. Mit einem Hoch, welches Herr Dr. Mannheimer auf Se. Königliche Hoheit, den Grossherzog von Oldenburg ausbringt, schliesst die heutige Hauptversammlung um 6 Uhr Abends. Nach dem Minchagebete und einem gemeinschaftlichen Essen erfolgte ein Spaziergang in den Schlossgarten, bis sich die Mitglieder um 9 Uhr zu einem vom Syn.-Gemeinderat zu Oldenburg veranstalteten Kommerse, an welchem auch viele Damen und Herren der jüd. Gemeinde sich beteiligten, wieder zusammenfanden. Die gemütliche Stimmung, welche bei allen Teilnehmern bis über die Mitternachts: stunde vorherrschte, wurde insbesondere durch Trinksprüche, ernsten und heiteren Inhalts, sowie durch eigens dazu gedichtete Lieder hervorgerufen. Mit Recht hob man das freundliche Entgegenkommen und die gastliche Aufnahme im schönen Oldenburg rühmend hervor und feierte Herrn Dr. Mannheimer, der sich um die Speisung und um das Gelingen des Ganzen so sehr verdient gemacht. Zweite Sitzung am 22. Juni 1896, morgens 1/.i9 Uhr. Der Vorsitzende eröffnet im Saale der ,,Union" die heutige Hauptversammlung und erledigt einige geschäftliche Angelegenheiten. Die Rechnung wird von den Kollegen Frankenstein und Strauss geprüft, für richtig befunden und dem Vorsitzenden als Rechnungsführer, Entlastung erteilt. Nun erhält Kollege Löwenstein-Jever das Wort zu seinem Referat: „Ueber die Religionsbuchfrage." Nach einigen einleitenden Sätzen über die Berechtigung zu einer solchen Frage in einer Lehrerkonferenz, geht der Ref. zur Entstehungsgeschichte der Religionsbücher über. Er verlangt von einem solchen Buche, das sich die Gunst der staatlichen Behörden u. d. jüd. Lehrerschaft sichere, vor allem gutes Deutsch, kurze Fassung und richtige Darstellung der Glaubens- und Pflichtenlehre nach den Grundprinzipien des überlieferten Judentums. Die in Gebrauch befindlichen Religionsbücher seien nach zwei Seiten hin zu prüfen, ob sie nämlich in religiöser und pädagogischer Hinsicht befriedigen. Zwar benutze der Ref. seit mehr als 20 Jahren das von Herxheimer herausgegebene Buch, aber es genüge den bezeichneten Anforderungen keineswegs, was an vorgeführten Bei spielen in oft drastischer Weise bewiesen wird. So ist z. B., wie der Vorsitzende ergänzend bemerkte, die Auf erst ehungs lehre in der neuesten Auflage gänzlich weggelassen. (Schluss folgt.) Verantwortlicher Redakteur: A. Levin, Verlag von Siegfr. Cronbach, beide in Berlin. - Druck von K Suttkus vorm. H. Post, Tilsit